Bochum. Vor einem Jahr erschossen zwei Polizisten einen Jäger auf einem Friedhof in Bochum. Es bleibt dabei: Es gibt keine neuen Ermittlungen gegen sie.
Im Fall des im April 2019 auf einem Friedhof in Bochum-Gerthe erschossenen Jägers bleibt es dabei: Das Verfahren gegen die zwei Polizeibeamten, die auf den Mann geschossen haben, wird eingestellt. Nach der Staatsanwaltschaft Bochum hat nun auch die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm so entschieden.
Sie sieht, wie es in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bochum und des Polizeipräsidiums Essen heißt, „keine Veranlassung, die Wiederaufnahme der Ermittlungen anzuordnen“. Auch sie gehe davon aus, dass der verstorbene 77-jährige Bochumer trotz der Aufforderungen, seine Waffe abzulegen, den Lauf in Richtung der Polizeibeamten angehoben habe. Daher haben die beiden Beamten an jenem 18. April in Notwehr gehandelt.
Witwe hatte Beschwerde eingelegt
Die Witwe des erschossenen Jägers sah das anders. Sie hatte im Februar Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Bochum eingelegt und so eine neuerliche Prüfung durch die Generalstaatsanwaltschaft erwirkt.
Die beiden Polizisten waren am Gründonnerstag 2019 zum Friedhof an der Kirchharpener Straße in Gerthe gerufen worden. Ein in der Nähe wohnender Jäger hatte die Polizei alarmiert, da sich jemand mit einem geladenen Gewehr auf dem Friedhof aufhielt. Der Aufforderung durch die Polizisten, sein Gewehr hinzulegen, sei der Mann nicht nachgekommen. Als er trotzdem die Waffe hob, schossen beide Beamte. Ein Schuss traf den Bochumer und verletzte ihn so schwer, dass er zwei Tage später starb.
Polizisten haben in Notwehr gehandelt
Neutrale Zeugen hatten diese Schilderung der Polizisten bestätigt. Die Behauptung, der Jäger habe zum Zeitpunkt der Schüsse gekniet, habe ausgeschlossen werden können. „Insgesamt war von einer Notwehrsituation auszugehen“, heißt es in der Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Bochum und des Polizeipräsidiums Essen, das aus Gründen der Neutralität die Ermittlungen in dem Fall geleitet hatte.
Auch gegen die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft können die Angehörigen des Bochumers noch Rechtsmittel einlegen. Sie müssten dazu eine gerichtliche Entscheidung durch das Oberlandesgericht in Hamm anstrengen.
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