Bochum. Jetzt steht fest, wer der beiden beschuldigten Polizisten einen Rentner auf einem Friedhof in Gerthe erschossen hat. Beide werden nun vernommen.
Die beiden beschuldigten Polizeibeamten aus Bochum, von denen einer am Gründonnerstag (18. April) einen Rentner (77) auf dem Friedhof in Gerthe erschossen haben soll, werden voraussichtlich in der kommenden Woche erstmals vernommen. Das teilte am Mittwoch Oberstaatsanwalt Paul Jansen auf Anfrage mit.
Bisher hatten die Beamten zu dem Vorfall geschwiegen. Dazu haben sie ein Recht. Deshalb war lange unklar, wer von den beiden den tödlichen Schuss abgefeuert hatte. Jeder hatte einmal abgedrückt. Ein aufwändiges waffentechnisches Gutachten brachte jetzt Klarheit, wer von den beiden getroffen hatte. Der 77-Jährige erlitt einen Schuss in die Schulter und starb daran zwei Tage später im Krankenhaus.
Einstellung des Verfahrens oder Anklage
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Ob die Streifenbeamten bei ihren Vernehmungen durch die ermittelnde Staatsanwältin im Beisein ihrer Verteidiger weiterhin von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen, ist unbekannt. Nach der Vernehmung entscheidet die Staatsanwältin, ob das Verfahren wegen Notwehr eingestellt oder ob Anklage erhoben wird. Das kann aber noch Wochen dauern.
Ähnliches Verfahren wurde eingestellt
Ein ähnliches Verfahren war im Juni eingestellt worden. Am 16. Dezember 2018 hatte ein Polizist (35) einen Rentner (74) auf dem Bürgersteig an der Velsstraße in Altenbochum erschossen.
Dieser soll den Beamten und dessen Kollegen mit einer täuschend echt aussehenden Scheinwaffe bedroht haben (in Wahrheit war es nur eine Feuerzeug). Es gebe „keinen hinreichenden Tatverdacht“, dass sich der Beamte strafbar gemacht haben könnte, so die Staatsanwaltschaft. Der Polizist habe in Notwehr gehandelt.
Der Rentner war ein Jäger. Damals war er gegen 18 Uhr mit seiner Frau und einem Gewehr auf den Friedhof an der Kirchharpener Straße gegangen; ob er Kaninchen jagen wollte, ist unbekannt. Eine Erlaubnis hatte er, aber nur für eine andere Uhrzeit. Ein besorgter Zeuge rief die Polizei. Wie diese später sagte, soll der Rentner die Beamten bedroht haben. Zum eigenen Schutz hätten die Beamten dann geschossen, so die Polizei.
Keine Hinweise, dass das Opfer gekniet haben soll
Darstellungen, nach denen der Rentner zum Zeitpunkt des Schusses gekniet haben soll, weist die Staatsanwaltschaft mit Verweis auf die Obduktionsergebnisse zurück. Es gebe auch keine entsprechenden Auffälligkeiten beim Schusskanal. Auch eine neutrale Zeugen habe die Version von einer knienden Haltung nicht bestätigt, heißt es.