Bochum. . Die Staatsanwaltschaft Bochum prüft, ob der von der Polizei erschossene Rentner zur Jagd auf dem Friedhof beauftragt war. Die Frau wird befragt.
Der von der Polizei am Gründonnerstag auf dem städtischen Friedhof in Gerthe erschossene 77-Jährige soll vermutlich im Auftrag der Stadt auf dem Friedhof in Gerthe ganz legal Kaninchen gejagt haben. Damit bekommt der Fall eine völlig neue Wendung.
Wie berichtet, war der Rentner am Gründonnerstag gegen 18 Uhr auf dem Friedhof an der Kirchharpener Straße mit einem geladenen Gewehr angetroffen worden. Der Mann habe die von einem Zeugen informierten Polizeibeamten bedroht, so hieß es jedenfalls in der Pressemitteilung der Essener Polizei. Wörtlich: „Sofort alarmierte Einsatzkräfte trafen den beschriebenen Waffenträger auf dem Friedhof an. Seitens des Mannes kam es zu einer Bedrohungshandlung gegen die eingesetzten Beamten. Zum eigenen Schutz schossen die Polizisten auf den 77-Jährigen.“
Angeblich legte er die Waffe sofort auf den Boden
Der erheblich verletzte Mann wurde ins Unfallkrankenhaus Bergmannsheil gebracht. Die Polizei teilte am Ostersonntagmorgen mit, dass der 77-Jährige am Karsamstagabend seinen Verletzungen erlegen sei.
Nach WAZ-Informationen soll sich das folgenschwere Ereignis jedoch etwas anders abgespielt haben: Am besagten Gründonnerstagabend war der 77-Jährige als Jäger auf dem Friedhof in Gerthe unterwegs, um dort Kaninchen zu jagen. Seine Frau soll zu diesem Zeitpunkt mit ihm dort gewesen sein. Als die Polizei den 77-Jährigen angesprochen habe, soll er den Aufforderungen der Beamten sofort Folge geleistet haben. Demnach habe er seine Waffe vor sich auf den Boden gelegt und sich zudem hingekniet. Zu einer Bedrohungslage sei es demnach nicht gekommen.
Jagd auf Friedhöfen nur außerhalb der Nutzungszeit
Die Stadt bestätigte unterdessen, dass sie als Untere Jagdbehörde auch auf Friedhöfen – auf denen eigentlich nicht gejagt werden dürfe – Erlaubnisse ausstellen könne. Dabei handele es sich um „beschränkte Jagderlaubnisse“. Die Jagd auf Friedhöfen sei allerdings nur außerhalb der Nutzungszeit gestattet. Die Jagd sei darüber hinaus nur in den frühen Morgenstunden oder in den späten Abendstunden möglich. Vor einer Erlaubnis stehe jedoch eine Vor-Ort-Besichtigung über Schäden etwa durch Kaninchen. Die Jagderlaubnis werde dann in Absprache mit dem Kreisjagdberater erstellt. Es gebe, so die Stadt, auch Fälle, in denen es nur eine beschränke Jagderlaubnis für einen Falkner gebe, der dann mit seinem Greifvogel jagen dürfe, aber keinesfalls mit einer Waffe.
Die Kreisjägerschaft Bochum teilt mit, dass es für jeden Friedhof in Bochum Lizenzen gebe. Die Liste liegt bei der Unteren Jagdbehörde, zuständig sei das Ordnungsamt. Die Jägerschaft weist auch darauf hin, dass sich die Jäger, wenn sie denn an einem bestimmten Tag auf einem Friedhof jagen wollen, bei der Polizei an- und auch wieder abmelden. Vorgeschrieben sei dies allerdings nicht.
Über diese Stellungnahmen hinaus liegen der WAZ Informationen vor, dass die Staatsanwaltschaft bereits mit der Stadt Kontakt aufgenommen hat, um die tödlichen Schüsse aufzuklären. Außerdem soll es für jeden Friedhof, auf dem gejagt werden darf, Listen geben, auf denen die Jäger aufgelistet seien, die dort jagen wollen. Eine solche liege auch für den Friedhof in Gerthe vor.
Polizei Essen ermittelt weiter
Mit Informationen unserer Zeitung konfrontiert, bestätigte Oberstaatsanwalt Paul Jansen von der Bochumer Staatsanwaltschaft: „Ja, es wird derzeit überprüft, ob der Mann beauftragt war, auf diesem Friedhof zu jagen.“ Gleichzeitig wies Jansen darauf hin, dass die Ermittlungen in diesem Fall weiterhin vom Polizeipräsidium Essen geführt würden.
Das teilte auf Anfrage mit, dass die beiden am Vorfall auf dem Friedhof beteiligten Bochumer Beamten im Krankenstand seien und noch nicht vernommen worden sind. Polizeihauptkommissar Peter Elke: „Sie werden durch Spezialisten betreut.“
Jansen bestätigt allerdings die Information der WAZ, dass die Ehefrau des später erschossenen Mannes tatsächlich zur Tatzeit mit auf dem Friedhof gewesen sei. In welcher Funktion und was sie dort gemacht habe, stünde aber noch nicht fest. Es seien Vernehmungen mit der Frau notwendig.
Die Staatsanwaltschaft hat unterdessen die Krankenakten des Verstorbenen im Bergmannsheil beschlagnahmt, weil sie sich daraus weitere Informationen zu diesem Fall verspricht.