Frankfurt/Main. . Der Börsenverein des deutschen Buchhandels sieht E-Books gegenüber gedruckten Büchern im Nachteil. Der Verband fordert deshalb, elektronische Reader und Bücher steuerlich gleichzustellen - durch die Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für beide Buch-Formen.

Der Börsenverein des deutschen Buchhandels fordert die Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für E-Books. "Für E-Books gilt der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent", sagte der Hauptgeschäftsführer Alexander Skipis im dapd-Interview. In diesem Punkt seien E-Books gegenüber Printbüchern, auf die nur sieben Prozent Mehrwertsteuer gezahlt werden müssten, extrem benachteiligt.

Diese Ungleichbehandlung, die sachlich nicht nachvollziehbar sei, verteure E-Books unnötig. Hinzu komme, dass E-Books in Herstellung und Vertrieb eigentlich günstiger seien. "Die Herstellung eines Printbuches macht etwa 10 bis 15 Prozent des Verkaufspreises aus", betonte Skipis. Mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz könnten E-Books ihm zufolge deshalb sogar bis zu 25 Prozent billiger sein als Printbücher.

Börsenverein für "weiche Wasserzeichen" als E-Book-Kopierschutz

Ein weiteres Problem des E-Book-Marktes sieht Skipis im Bereich der Urheberrechtsverletzungen. Die Verlage würden in den Ausbau ihres digitalen Angebotes nur Geld investieren, sofern sich dies für sie finanziell auch lohne. Dies sei wegen der "Produktpiraterie" schwierig. "Wenn die Verlage ihre Produkte sofort im Internet auf diversen Plattformen wiederfinden, dann lohnen sich die Investitionen nicht mehr." Hier sei insbesondere die Politik gefragt, wirksame Instrumente - wie das von der Kreativindustrie geforderte Warnhinweismodell - gesetzlich zu regeln, um Abhilfe zu schaffen, erläuterte Skipis.

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Zwar versuchten viele Verlage, den illegalen Download der E-Books durch einen Kopierschutz zu verhindern. "Davon raten wir als Verband den Verlagen eigentlich ab", betonte Skipis. Denn dies habe die "absurde Folge", dass auch derjenige, der ein Buch legal gekauft habe, in der Nutzung eingeschränkt sei, da er es nicht unbegrenzt auf jedem E-Reader oder Tablet-PC installieren könne. Der Börsenverein favorisiere eher "weiche Methoden" wie etwa ein sogenanntes digitales Wasserzeichen, mit dem die Datei den Namen des Käufers trage. Verbreite dieser ein E-Book illegal im Netz, sei dies jederzeit nachvollziehbar und verfolgbar. Das habe eine präventive Wirkung, sagte Skipis. (dapd)