Europa entscheidet sich gegen Urheberrechtsabkommen Acta
•
Lesezeit: 2 Minuten
Brüssel. . Das internationale Acta-Abkommen gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen ist so gut wie gescheitert. Der Handelsausschuss des Europaparlaments sprach sich am Donnerstag in Brüssel mit 19 zu zwölf Stimmen gegen den umstrittenen Vertrag aus.
Das Votum im Außenhandelsausschuss galt als der entscheidende Test, ob das „Handelsabkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie” - kurz Acta - parlamentarisch noch eine Chance hat. Mit 19 Stimmen gegen zwölf trugen die Gegner – Grüne, Sozialdemokraten, Linke und ein großer Teil der Liberalen – einen deutlichen Sieg davon.
Aus Sicht der Mehrheit sei keine rechtliche Bewertung, sondern eine politische Entscheidung fällig gewesen, sagte der britische Sozialdemokrat David Martin, der das Thema im Europaparlament federführend betreut. „Wir waren der Ansicht, dass Acta zu vage ist.” Besonders groß war der Jubel bei den Grünen: „Wir haben es fast geschafft!”
Der CDU-Obmann Daniel Caspary bedauerte das Ergebnis. Man müsse „Acta verbessern, nicht umbringen”. In einer Erklärung der Christdemokraten hieß es: „Die heutige Entscheidung gegen Acta gefährdet mehrere 10.000 Arbeitsplätze in Deutschland und Europa und missachtet das Interesse von vielen Millionen Verbrauchern.”
Intervention des EU-Kommissar brachte nichts
Acta ist ein Vertrag zur besseren Durchsetzung von Urheberrechten gegen Raubkopierer und Produktpiraten. Neben den 27 EU-Staaten, in deren Namen der zuständige Brüsseler Kommissar Karel De Gucht verhandelt hat, sind weitere zehn Länder beteiligt. Dazu zählen die USA, Japan und die Schweiz, nicht aber China und andere Hochburgen der Abkupferei. Nach der Unterzeichnung des Abkommens im Januar hatte die Internet-Gemeinde quer durch Europa mobil gemacht, weil Acta in ihren Augen die Netz-Freiheit massiv beeinträchtigt. Mehrere Länder stoppten die Ratifizierung. Auch die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger machte einen Rückzieher.
1800 in Dortmund gegen ACTA
1/32
Die EU-Kommission versuchte daraufhin, Zeit zu gewinnen: Das Luxemburger EU-Gericht soll überprüfen, ob das Abkommen mit EU-Recht vereinbar ist. Daraufhin waren auch den Kritikern im Parlament Zweifel gekommen, ob man nicht den Spruch des Gerichts abwarten solle. Zuletzt hatte sich aber immer mehr die Auffassung durchgesetzt, dass der Text in jedem Fall aus politischen Gründen unakzeptabel sei. Daran hatte auch ein weiterer persönlicher Auftritt De Guchts vor dem Ausschuss am Mittwochabend nichts mehr ändern können. Dabei hatte der Kommissar einige „Klarstellungen” in Aussicht gestellt. Das Rechtsgutachten in Luxemburg werde die Kommission auch dann einholen, wenn Acta vom Parlament versenkt werde.
Sie haben vermutlich einen Ad-Blocker aktiviert. Aus diesem Grund können die Funktionen des Podcast-Players eingeschränkt sein. Bitte deaktivieren Sie den Ad-Blocker,
um den Podcast hören zu können.