Essen. . Um eine App herunterzuladen, braucht es nur wenige Klicks. Doch was, wenn sich eine kostenpflichtige Anwendung als Fehlkauf herausstellt? Da das offizielle Widerrufsrecht nach dem Download erlischt, sind Kunden auf die Kulanz der Anbieter angewiesen. Und die fällt höchst unterschiedlich aus.
Man kann mit ihrer Hilfe Nachrichten verschicken, den richtigen Weg finden, sich Ideen fürs Abendessen holen oder neue Leute kennenlernen – Apps gibt es für fast jede Lebenslage. Doch nicht immer halten die Anwendungen für Smartphones und Tablets, was ihre Beschreibungen versprechen. Wäre die App keine App, sondern ein schlecht sitzendes Kleid, ein Buch, das man schon kennt, könnte man den Fehlkauf innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Bei Apps ist der Umtausch jedoch schwieriger. Wir erklären, was Sie beachten müssen.
Kein normales Widerrufsrecht
Zwar gilt seit Mitte Juni dieses Jahres eine EU-Richtlinie, die den Verbrauchern auch für Downloads ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsschluss zuspricht, die Regelung ist aber mit Vorsicht zu genießen. Denn sie greift nur dann, wenn man den Fehlgriff vor dem Herunterladen bemerkt. Ist der Download einmal begonnen, gelten Apps als gebraucht, da anschließend niemand prüfen kann, ob das Programm benutzt wurde oder nicht.
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So soll verhindert werden, dass man das Geld für Apps, die nur für einen kurzen Zeitraum benötigt werden, später wieder zurückbekommt. „Es kann wohl niemand ernsthaft fordern, dass man sich vor dem Urlaub eine Reise-App für die Stadt oder Region runterladen kann und sie dann nach der Rückkehr wieder zurückgeben darf“, sagt Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des IT-Verbands Bitkom. Trotzdem gibt es Möglichkeiten, eine App bei Nichtgefallen umzutauschen.
Google gewährt eine Frist von zwei Stunden
Seit Kurzem können Besitzer von Smartphones und Tablets mit Android-Betriebssystem App-Käufe innerhalb von zwei Stunden stornieren. Zuvor räumte Google den Nutzern lediglich 15 Minuten für einen Umtausch ein.
Um eine App zurückzugeben, müssen sich die Kunden im Google Play Store einloggen und auf der Detailseite der entsprechenden App den Button „Erstatten“ drücken. Die Anwendung wird dann gelöscht und die Stornierung mit einer Bestätigungsmail abgeschlossen. Das Geld erhalten die Kunden entweder über ihre Mobilfunkrechnung, die Kreditkartenabrechnung oder per Gutschein zurück – je nachdem, welcher Zahlungsweg beim Kauf gewählt wurde.
Apple verlangt Begründung
Mehr Zeit als Google räumt Apple seinen Kunden für den Umtausch ein. Apps für iPhones oder iPads können innerhalb von 90 Tagen zurückgegeben werden. Allerdings will der Konzern dann eine Erklärung für die Reklamation haben. Wer sich unter https://reportaproblem.apple.com mit seiner Apple-ID eingeloggt hat, muss aus einer Liste den Grund für die Rückgabe auswählen, etwa „Artikel kann nicht installiert werden oder lädt zu langsam“ oder „Artikel kann geöffnet werden, funktioniert aber nicht wie erwartet“.
Das Geschäft mit den Apps
Mit mobilen Apps wurden im vergangenen Jahr in Deutschland 547 Millionen Euro umgesetzt.
Deutsche Smartphone-Besitzer haben laut dem Branchenverband Bitkom durchschnittlich 23 Apps auf ihren Mobiltelefonen.
Laut Bitkom sind mehr als ein Drittel der Deutschen bereit, für Apps Geld zu bezahlen.
In der Regel dauert es fünf bis sieben Tage, bis das Geld erstattet wird. Wie weit die Prüfung fortgeschritten ist, kann man auf der Seite verfolgen. Der Bearbeitungs-Status wird neben dem Namen der App angezeigt.
Kein Umtausch bei Windows
Besitzer von Windows Phones sollten sich besonders sicher sein, ob sie eine App wirklich kaufen wollen. Denn ein Umtausch ist dort nicht vorgesehen. Das Unternehmen weist aber darauf hin, dass es für viele Apps einen Testmodus gibt. Im Store erscheine dann neben dem Kaufen-Button auch ein Testen-Knopf.
Fehlkäufen vorbeugen
Sollten Demo-Versionen nicht verfügbar sein, empfehlen Verbraucherschützer einen Blick auf die Nutzerbewertungen. Außerdem lohnt es, die App-Beschreibungen genau zu lesen, da die neue EU-Richtlinie die Anbieter verpflichtet, über Details wie etwa die Anforderungen an die Hard- und Software der Endgeräte Auskunft zu geben.