Bochum. . Das Ärgernis der Woche dreht sich diesmal um einen Autounfall auf einem Parkplatz. Leser Horst Siegelmann stieß mit einem belgischen Fahrzeug zusammen, vermutet einen provozierten Unfall. Wichtig für die Regulierung des Schadens: Bei Ausländern, Diplomaten und Militärs gelten andere Regeln.
An jenen Tag im Mai erinnert sich Leser Horst Siegelmann noch genau. Der Bochumer wollte rückwärts aus dem Stellplatz eines Einkaufszentrums fahren, als er im letzten Moment noch einen Sportwagen nahen sah. Trotz Bremsung ratschte es kräftig. Der andere Wagen hatte eine tiefe Schramme in der Beifahrertür. „Er ist mir in das Auto gefahren“, wirft Siegelmann dem Unfallgegner vor. Dass der Unfall provoziert wurde, kann er nicht beweisen. Denn es gibt keine Zeugen.
Die herbeigerufene Polizei kam zu einem anderen Ergebnis. Wer beim Ausparken ein vorbeifahrendes Auto beschädigt, hat Schuld. So glich die Versicherung den Schaden aus, den ein Gutachter später auf 2400 Euro bezifferte. Am Ende bezahlt Siegelmann die Rechnung mit, weil die Autohaftpflicht für seinen Volvo teurer wurde. Ähnliche Fälle gibt es vermutlich häufig.
Ungültiges Kennzeichen
Doch unser Leser recherchierte weiter und stellte Seltsames fest. Der Sportwagen war mit einem belgischen Kennzeichen versehen, der Fahrer Belgier. Einer Anfrage beim Deutschen Büro Grüne Karte zufolge, das für die internationale Schadenabwicklung eingerichtet wurde, war das Kennzeichen nicht mehr gültig. Dies bedeute, dass das Büro nicht zuständig sei, so die Einrichtung der Versicherungswirtschaft, „denn aufgrund eines ungültigen Kennzeichens besteht kein Versicherungsschutz.“ Die Polizisten hatten dies nicht bemerkt.
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Es gab laut Siegelmann noch weitere Auffälligkeiten. Nachdem er beim Gutachter nachfragte und wissen wollte, wer dort als Geschädigter aufgetreten sei, erhielt er den Brief einer Anwaltskanzlei. Darin weisen die Anwälte des Unfallgegners darauf hin, dass das Kennzeichen ein besonderes sei, „ausschließlich für Angehörige des diplomatischen Dienstes und kommandierte Angehörige militärischer Organisationen“. Auf Nachfrage unserer Redaktion fragte das Büro der Grünen Karte in Belgien nach. Eine Antwort steht bislang aus.
Versicherung regulierte Schaden
Damit musste die Versicherung den Schaden regulieren. „Anhaltspunkte für einen provozierten Unfall ergaben sich nach Prüfung unserer Spezialisten nicht“, antwortet die HUK-Coburg auf Anfrage der Redaktion. Zu Details wie der Höhe des Schadensausgleiches verweigert die HUK Angaben und verweist auf den Ombudsmann der Versicherungswirtschaft.
Dahin könne sich Herr Siegelmann wenden. „Das werde ich auch tun“, sagt der Leser, „eine allgemeine Klärung durch die Ordnungsbehörden ist überfällig.“ Einen erste Erfolg kann er dabei verbuchen. „Die Beschwerde wird bei uns im Haus intensiv überprüft und es werden alle Beteiligten befragt“, kündigt der Sprecher der Bochumer Polizei, Volker Schütte, an.
Büro Grüne Karte reguliert Schäden im Ausland
Doch wie verhält es sich generell, wenn deutsche Autofahrer in Unfälle mit im Ausland zugelassenen Fahrzeugen verwickelt werden? Generell gilt eine Versicherungspflicht auch für Autos aus anderen Ländern. Damit eine Regulierung von Schäden bei Unfällen auch bei unterschiedlichen internationalen Rechtssystemen gewährleistet werden kann, hat die Versicherungswirtschaft das Büro Grüne Karte eingerichtet. Dem System haben sich 46 Länder angeschlossen.
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Wenn ein ausländischer Fahrer in Deutschland einen Unfall verschuldet, übernimmt das hiesige Büro den Ausgleich des Schadens. Das heißt, der Geschädigte kann sich an die Berliner Niederlassung des Büros wenden und dort eine Meldung abgeben. Das Büro ist telefonisch unter der Nummer 030/2020 5757, per Fax unter 030/2020 6757 oder auch per E-Mail unter der Adresse claims@gruene-karte.de zu erreichen. Ein Schadenformular als Vordruck kann unter www.gruene-karte.de abgerufen werden.
Verkehrsopferhilfe
Immer wieder sind auf den Straßen jedoch auch ausländische Fahrzeuge ohne Haftpflichtschutz unterwegs. In diesem Fall sieht es für einen Unfallgeschädigten zunächst schlecht aus, weil das Büro Grüne Karte dann nicht zuständig ist. Es bleibt dem deutschen Fahrer nur der Weg zur Verkehrsopferhilfe (VOH). Dabei handelt es sich um einen Entschädigungsfonds der Versicherungswirtschaft. Ein formloser Antrag, auf dem wesentliche Informationen zum Schaden zusammengestellt werden, reicht der VOH aus. Der Fonds schaltet dann eine reguläre Versicherung ein. Der Service ist kostenlos. Der Verein hat die Postanschrift Wilhelmstraße 43, 10117 Berlin, Tel: 030/2020 5858, Fax: 030/2020 5722, E-Mail: voh@verkehrsopferhilfe.de