Duisburg.. Ärgernis der Woche: Beim Einbau eines neuen Wasserzählers sollten Verbraucher aufpassen. Im Zweifelsfall ist der Bewohner beweispflichtig. Daher: Zählerstand notieren.
Zwei Monate lang hatte Michael Hendrix seine zuvor gekaufte Wohnung für einen neuen Mieter herrichten lassen. In dieser Zeit wohnte niemand darin. Nur die sanitären Anlagen wurden gelegentlich von den Handwerkern genutzt. Umso erstaunter war der Duisburger, als die Wasserrechnung eintraf. Von Ende Oktober bis Anfang Januar soll er 72 Kubikmeter Frischwasser verbraucht haben. „Ich weiß nicht, wo diese Menge hin geflossen sein soll“, sagt der Bestattungsunternehmer. Einen Rohrbruch habe es jedenfalls nicht gegeben. Ein Vergleich zeigt, warum Hendrix stutzig wurde. Im Durchschnitt verbraucht ein Bundesbürger täglich 126 Liter Wasser. Das macht auf den Rechnungszeitraum bezogen rund 8000 Liter. Die Stadtwerke Duisburg wollten aber das Entgelt für 72 000 Liter.
Unangemeldet ausgetauscht
„Betreffend meines Wasserzählers kann es nicht mit rechten Dingen zugehen“, schreibt der 57-jährige daraufhin an die Stadtwerke Duisburg. Der Zählerstand soll bei 803 gelegen haben, als ein Monteur ihn einbaute. „Das war ein Überraschungsangriff“, erinnert sich Hendrix. Der Fachmann kam unangemeldet, wechselte im Keller die Geräte aus und verschwand wieder. Ein Protokoll über den Zählerstand bekam der Wohnungsinhaber nicht. Und nun mutmaßt er, dass der Zählerstand zu diesem Zeitpunkt schon deutlich weiter vorangeschritten war. Auf den Kosten von wohl mehr als 100 Euro bleibt der Unternehmer wohl sitzen. Da konnte auch unsere Redaktion nicht helfen.
Denn die Stadtwerke versichern, dass mit dem Wasserzähler alles in Ordnung war. Sie schickten Hendrix sogar ein Foto, das den Zählerstand dokumentiert, das allerdings bereits ein Jahr vor dem Einbau bei ihm aufgenommen wurde. „Der ausgebaute Zähler wird zerlegt, gereinigt, instand gesetzt, geeicht und verplombt“, erläutert Helmut Schoofs, der Sprecher des Versorgers. Danach könne er wieder eingebaut werden. So erkläre sich auch der lange Zeitraum zwischen der Aufnahme des Fotos und der Wiederverwendung des Zählers. Am Stand ändert dies nach Aussage der Stadtwerke nichts.
So steht Aussage gegen Aussage. Da Michael Hendrix beim Einbau keinen Blick auf den Zählerstand geworfen hat, kann er seine Vermutung nicht belegen. „Ich war zu gutgläubig“, sagt er rückblickend.
Denn eine Protokollpflicht für den Monteur gibt es beim Einbau des Gerätes nicht. „Bezweifelt der Mieter das Ergebnis des Wasserzählers, ist er grundsätzlich beweispflichtig“, erläutert Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB). Beim Einzug in die Wohnung sollten Mieter deshalb den aktuellen Zählerstand notieren. Der Mieterbund bietet dafür im Internet ein Wohnungsübergabeprotokoll an, in dem dies neben dem Strom- oder Gasverbrauchsstand vermerkt werden kann.
Ähnliche Fälle werden immer wieder bekannt. Mitunter geht es um große Wassermengen und entsprechend hohe Entgeltforderungen. Wo liegen die Fehlerquellen? „In den überwiegenden Fällen sind Leckagen wie Rohrbrüche, tropfende Wasserhähne, Toilettenspülungen oder ein geändertes Verbrauchsverhalten die Ursache für ungewöhnlich hohe Verbräuche“, erläutert Sprecher Schoofs. In den seltensten Fällen gehe dies auf fehlerhafte Wasserzähler zurück.
Sollte die verbrauchte Wassermenge zwischenzeitlich in die Höhe schnellen, ohne dass dies durch ein gebrochenes Wasserrohr oder einen aufgetretenen Mehrbedarf erklärlich ist, kommt eine so genannte Befundprüfung in Frage. Kunden können den Zähler vom Wasserlieferanten prüfen lassen. Ist das Zählwerk defekt, kostet es nichts. Anders sieht es aus, wenn die Prüfung keinen Fehler ergibt. Dann muss die Rechnung dafür vom Mieter oder Wohnungsbesitzer beglichen werden. Auf 100 Euro schätzen die Duisburger Stadtwerke den Aufwand dafür.