Neukirchen-Vluyn. . Der Kauf von zwei Fertiggaragen kostete Friedhelm Schutt jede Menge Nerven. Am Ende behielt Schutt nach reichlich Stress und Mehraufwand ein Prozent der Kaufsumme von 17 600 Euro als Schadensausgleich ein. Prompt setzte es Mahnungen

Der Kauf von zwei Fertiggaragen kostete unseren Leser Friedhelm Schutt jede Menge Nerven. Er vergab den Auftrag im vergangenen Sommer an die Firma Juwel Betonbauteile in Kamp-Lintfort. Nach acht bis zwölf Wochen sollte die Lieferung erfolgen. Bis dahin wollte er das Dach offen halten, damit die Betonunterstände über den bereits bestehenden Bau gehievt werden konnten. „Tatsächlich tat sich bis zum Ende der vereinbarten Lieferfrist gar nichts“, erinnert sich Schutt. Erst nach etlichen Anrufen in der Firma und mit fünfwöchiger Verspätung sei endlich ein Transporter mit den Garagen vorgefahren. Inzwischen stand der Winter vor der Tür und die Bauarbeiten konnten nicht weitergeführt werden. Das ergab nach seinen Angaben weitere acht Wochen Verzug – und damit neue Kosten.

Am Ende behielt Friedhelm Schutt nach reichlich Stress und Mehraufwand ein Prozent der Kaufsumme von 17.600 Euro als Schadensausgleich ein. Prompt setzte es Mahnungen. Damit nicht genug. „Die Dachabdichtung der einen Garage wölbte sich nach kurzer Zeit hoch, das Gefälle der anderen Garage verlief in die falsche Richtung“, berichtet Schutt, „außerdem hielten die Schwingtore in ihren Endpositionen nicht , so dass große Verletzungsgefahr bestand.“ Der Leser reklamiert die Lieferung. „Daraufhin bot man mir 100 Euro an“, erinnert er sich, „der Schaden, Arbeitsaufwand und Zeitverzug waren viel höher zu bewerten“. Gelöst wurde das Problem bis heute nicht.

Die Fachkenntnis nützte Friedhelm Schutt in diesem Fall nicht

Friedhelm Schutt hat eine Menge Erfahrung mit dem Bauen. Unser Leser ist zwar Betriebswirt und Informatiker. Doch gerade hat er sein Einfamilienhaus im Alleingang von der Planung bis zur Ausführung selbst gebaut. Und er hat sogar Bücher darüber verfasst, zum Beispiel den „kritischen Bauherren“ für die Stiftung Warentest oder einen Ratgeber zum Selberbauen. „Allein beim Entwurf kann man bis zu 15.000 Euro sparen“, erläutert er die Vorzüge der Eigenarbeit. Doch die Fachkenntnis nützte ihm in diesem Falle wenig.

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Der Lieferant der Garagen zeigt sich von den Beschwerden überrascht. „Richtig ist, dass es bei der Lieferung der Garagen zu Verzögerungen kam“, teilte der Geschäftsführer der Firma Juwel, Manfred Kruse, auf Anfrage mit. Es habe Unstimmigkeiten über den Standort des Krans gegeben, weil der Kunde den vorgesehenen Ort mit Baumaterial belegt habe. Die Kosten für eine größere Anlage seien von Juwel übernommen worden. Ein undichtes Dach sei nicht reklamiert worden, führt Kruse aus, vielmehr sei einem Außendienstmitarbeiter der Zutritt zum Grundstück verwehrt worden, als dieser Mängel überprüfen wollte. Die Bauverzögerungen könne er nicht nachvollziehen, weist Kruse Schutts Vorwürfe zurück. Dies wiederum verärgert den Kunden erst richtig. Mails, die dieser Zeitung vorliegen, belegen, dass er mehrfach den Kontakt zur Firma Juwel suchte und Beschwerden vorbrachte.

„Ohne Berater allein auf weiter Flur“

In diesem Falle ist ein Nachweis von Schuld und Schäden kaum mehr möglich. Denn es steht Aussage gegen Aussage. Dieser Streit um echte oder vermeintliche Baumängel ist kein Einzelfall. Immer wieder machen Bauherren oder Privatleute, die Handwerker beauftragen, im Nachhinein kostspielige Erfahrungen. „Ohne Berater ist der Bauherr allein auf weiter Flur“, weiß der Schlichtungsexperte der Dortmunder Handwerkskammer, Hans-Georg Fries. Oft seien die Aufträge nicht konkret genug und würden per Handschlag besiegelt. So reicht es zum Beispiel nicht, ein neues Fenster mit braunem Rahmen zu vereinbaren. Auch das Material, also Holz oder Aluminium sollte im Auftrag festgeschrieben werden. Selbst wenn, wie im Falle Friedhelm Schutts, ein detaillierter Vertrag abgeschlossen wurde, sind oft nicht alle Einzelpunkte vorab geregelt und damit gerichtsfest.

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Doch wie können Kunden auf Nummer Sicher gehen? Einen ersten Tipp hat die Handwerkskammer parat. Dort können Verbraucher vor der Auftragsvergabe anfragen, ob die ausgewählte Firma eingetragen ist. Das ist ein erster Hinweis auf Seriosität. „Das wird viel zu wenig in Anspruch genommen“, bedauert Fries. Dort kann auch mal gefragt werden, ob der Betrieb bereits durch häufige Beschwerden aufgefallen ist.

Baumängel muss die ausführende Firma beseitigen. Am besten werden diese im Abnahmeprotokoll festgehalten oder, wenn sie erst später auftreten, schnell beim Handwerker angezeigt. Der Kunde setzt der Baufirma dann eine angemessene Frist, zum Beispiel vier Wochen, um die Fehler zu beseitigen. Reagiert das Unternehmen darauf nicht, kann der Mangel selbst oder durch eine andere Firma beseitigt werden. Für die Kosten muss der Verursacher aufkommen. Doch Experten raten zur Vorsicht. Es ist in diesem Fall ratsam, die Mängel erst durch einen Sachverständigen feststellen zu lassen oder ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren für den Nachweis zu sorgen.