Essen. Was tun, wenn es gekracht hat? Nach einem Verkehrsunfall müssen die Beteiligten etliche Dinge beachten. Es ist gar nicht einfach, bei all der Aufregung an alles zu denken. Wir erklären, was wichtig ist. Denn die ersten Minuten nach einem Crash sind oft entscheidend.
Egal, wie aufgeregt Sie als Unfallbeteiligter auch sein mögen, Sie sollten versuchen, einen kühlen Kopf zu bewahren. Denn die ersten Minuten nach einem Crash sind oft entscheidend. Um mögliche Fehler zu vermeiden und sich später manche Schererei mit Unfallgegnern, Polizei oder Versicherungen zu ersparen, ist es wichtig, die Rechte und Pflichten zu kennen, die jeder Unfallbeteiligte hat.
Nach dem Unfall
Direkt nach dem Unfall heißt es in jedem Fall erst einmal: anhalten, den Unfallort absichern, Warnblinklicht anschalten und das Warndreieck in etwa 100 Metern Entfernung zur Unfallstelle aufstellen. Rechtsanwalt Lars Kohnen rät: „Wenn nur geringfügiger Schaden am Wagen entstanden ist, fahren Sie am besten zügig beiseite, damit der Verkehr nicht behindert wird.“
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Zur eigenen Absicherung lohnt es sich aber auch, noch am Unfallort Unfallspuren und Beweismittel zu sichern.Wenn möglich, sollte noch schnell ein Foto von der sogenannten Unfallendstellung gemacht werden. Handyfotos reichen aus. „Notieren Sie sich die Kennzeichen sowie Namen und Anschrift möglicher Zeugen. Das kann im Hinblick auf den eigenen Schaden später nützlich sein“, erklärt Rechtsanwalt Kohnen.
Die Unfallaufnahme
Bei schwereren Unfällen, also bei erheblichem Sachschaden und natürlich auch, wenn es Verletzte gegeben hat, sollte in jedem Fall die Polizei gerufen werden. Die fertigt vor Ort eine Unfallmitteilung an und händigt sie allen Beteiligten und sonstigen Geschädigten aus. In diesem Protokoll sollten alle wesentlichen Angaben über die Unfallbeteiligten und die Fahrzeuge festgehalten sowie eine Skizze angefertigt werden.
Entscheiden Sie sich jedoch dagegen, die Polizei einzuschalten, so tun Sie gut daran, mit Ihrem Unfallgegner die wichtigsten Daten auszutauschen, also Name, Anschrift, Versicherung, Versicherungsnummer und – ganz wichtig – das amtliche Kennzeichen der Fahrzeuge. „Erst, wenn die Daten ausgetauscht sind oder Sie bis zum Eintreffen der Polizei gewartet haben, dürfen Sie den Unfallort verlassen. Andernfalls machen Sie sich eventuell wegen Unfallflucht strafbar“, warnt Lars Kohnen.
Die Versicherung
Sie finden, der Schaden ist doch gar nicht so schlimm und Ihre Versicherung müsse das ja nicht unbedingt erfahren? Weit gefehlt. Tatsächlich muss jeder Unfall unverzüglich der Versicherung mitgeteilt werden, ganz gleich, ob der Unfall verschuldet oder unverschuldet gewesen sei. Dabei bedeutet „unverzüglich“ meist spätestens innerhalb einer Woche.
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Bei schweren Verletzungen oder Todesfällen sogar häufig binnen 48 Stunden. Wer sich nicht daran hält, riskiert die so genannte Leistungsfreiheit des Versicherers. Dieser erstattet dann zwar dem Gegner den entstandenen Schaden, holt sich das Geld jedoch beim Versicherungsnehmer zurück. Und das kann – auch wenn es Haftungshöchstgrenzen gibt – durchaus richtig teuer werden.
Die Schadensregulierung
Die Schuldfrage ist geklärt: Der andere war’s. Doch damit ist der Schaden am eigenen Fahrzeug noch lange nicht behoben. Ein häufiger Fehler, den Unfallgeschädigte in solch einer Situation begingen, sei es, sich vorschnell auf die Vorschläge der gegnerischen Versicherung einzulassen, wie Rechtsanwalt Kohnen beobachtet hat. „Häufig locken Versicherungen mit vermeintlich gutem Service und bieten schnell hauseigene Sachverständige zur Ermittlung der Schadenshöhe an. Oder sie schlagen Reparaturwerkstätten und Mietwagenfirmen vor, die den Wagen vor Ort abholen und wieder zurückbringen.“ Das höre sich zwar erst einmal gut an und scheine, weitere Komplikationen zu vermeiden, dennoch sei Vorsicht geboten. „Denn natürlich tun die Versicherungen all dies nicht aus reiner Nettigkeit. Vielmehr versuchen sie so, Geld zu sparen“, warnt Lars Kohnen.
Darum heißt die wichtigste Regel bei der Geltendmachung eines Unfallschadens: Jeder hat ein Recht darauf, einen KFZ-Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen, der den Schaden objektiv und nicht durch die Brille der Versicherung beurteilt.
Übrigens dürfen Sie als Geschädigter selbst entscheiden, auf welche Weise Sie die Schadensregulierung betreiben möchten. So können Sie das verunfallte Fahrzeug verkaufen, reparieren lassen oder aber sich die Schadenssumme auszahlen lassen. Auch hier sollten Sie einen Anwalt um Rat fragen, welche Form der Schadensregulierung im konkreten Fall am ratsamsten ist.