Köln. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln steht fest: Die umstrittene RTL-Sendung "Erwachsen auf Probe" darf wie geplant ausgestrahlt werden. Ein Einschreiten des Jugendamtes wäre - wenn nötig - bereits während der Dreharbeiten möglich gewesen.
Dass die TV-Sendung ausgestrahlt werden darf, hat das Verwaltungsgericht Köln am Mittwoch entschieden und damit einen Antrag des deutschen Familiennetzwerks und eines sechsfachen Vaters abgelehnt. Die Kläger wollten erreichen, dass das Kölner Jugendamt die für (den heutigen) Mittwochabend geplante Ausstrahlung einstweilen untersagt.
Ein Gerichtssprecher erklärte, das Jugendamt sei allenfalls noch während der Dreharbeiten zuständig gewesen. In dieser Zeit hätte die Behörde einschreiten können, wenn es dazu einen Anlass gegeben hätte. Nun gehe es aber um die Ausstrahlung der Sendung.
Für den Jugendschutz im privaten Rundfunk seien behördlich allein die Landesmedienanstalten zuständig, erklärte das Gericht. Dies sei im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag geregelt. Unabhängig davon ist den Richtern zufolge auch nicht ersichtlich, wie die Kläger selbst durch die Ausstrahlung der Sendung betroffen seien. Gegen den Beschluss ist noch die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster möglich.
Empörung über Üben mit echten Babys
RTL will nach eigenen Angaben in den acht Folgen Jugendlichen mit Kinderwunsch Familienkompetenz und die Übernahme von Verantwortung beibringen. In der ersten Doppelfolge gibt es Lektionen mit Babypuppen, danach üben Teenagerpaare für einige Tage mit echten Babys, die Mütter zur Verfügung gestellt hatten. Dies hat bei Verbänden und Politikern heftige Empörung ausgelöst. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hatte RTL aufgefordert, entweder die Sendung zu stoppen oder gründlich zu überarbeiten.
RTL-Geschäftsführerin Anke Schäferkordt hatte die Kritik zurückgewiesen und betont: «Die Mütter waren fester Bestandteil des Produktionsablaufs und die ganze Zeit in unmittelbarer Reichweite ihrer Kinder.»
Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten prüft am (morgigen) Donnerstag die Sendung auf Einhaltung der Vorschriften. Der aus drei Mitgliedern bestehende Prüfausschuss soll die ersten Folgen «vor allem auf einen möglichen Verstoß gegen die Menschenwürde und eine die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigende Wirkung hin untersuchen», wie die Kommission mitteilte.
Sollte das Urteil der Ausschussmitglieder nicht einstimmig ausfallen, würde sich die gesamte Kommission in ihrer nächsten Sitzung mit der Prüfung des Sendeformats befassen.
Freigabe durch Selbstkontrollgremium wird überprüft
Der Ausschuss prüft auch, ob die Freiwillige Selbstkontrolle für Fernsehen (FSF) ihren Beurteilungsspielraum bei der Freigabe der RTL-Serie eingehalten hat. Die Kommission für Jugendmedienschutz könnte gegebenenfalls ein medienrechtliches Verfahren einleiten und die Sendung trotz positiver Einschätzung durch die FSF beanstanden.
Die für RTL zuständige Niedersächsische Landesmedienanstalt hat für den 11. Juni ein Gespräch ihres Programmausschusses mit Vertretern von RTL über Fragen des Jugendschutzes angesetzt.
(Aktenzeichen: Verwaltungsgericht Köln 6 L 798/09) (ap)