Berlin. Für Kinder unter 18 Jahren übernimmt die Rentenversicherung der Eltern in bestimmten Fällen die Kosten für eine Rehabilitation. Bereits sechs Beitragsmonate innerhalb der letzten beiden Jahre reichen aus, um einen Anspruch auf eine Rehabilitation für die Kinder zu sichern.

Kinder von Rentenversicherten haben bei bestimmten Krankheiten Anspruch auf eine Rehabilitation. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Eine Reha kommt beispielsweise bei Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, der inneren Organe und des Bewegungsapparates, aber auch bei neurologischen oder psychischen Erkrankungen sowie starkem Übergewicht infrage. Die Maßnahme gilt als angebracht, wenn die Leistungsfähigkeit des Kindes bereits gemindert ist, aber die Chance besteht, dass die Gesundheit gebessert werden kann.

Die Rentenversicherung übernimmt neben den Kosten für die Behandlung auch die Verpflegung und Unterkunft des Kindes. Reise- und Nebenkosten werden ebenfalls erstattet, gegebenenfalls auch für eine erforderliche Begleitperson. Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation für Kinder können sowohl bei der Renten- als auch bei der Krankenversicherung gestellt werden.

Bereits sechs Beitragsmonate innerhalb der letzten beiden Jahre reichen aus, um für Kinder von Rentenversicherten einen Anspruch auf Rehabilitation zu sichern. Voraussetzung ist, dass das Kind selbst nicht bei der Deutschen Rentenversicherung versichert ist. Außerdem muss es jünger als 18 Jahre sein. Bei erwachsenen Kindern gilt der Anspruch, solange sie noch zur Schule gehen, eine Berufsausbildung oder einen Freiwilligendienst absolvieren. (dpa)