Dortmund. . Immer mehr Mütter leiden unter Erschöpfungssyndromen, Burn-out und Schlafstörungen. Doch wenn sie eine Kur beantragen, verweisen die Kassen sie oft an die Rentenversicherung - die aber nicht zuständig ist. „Das ist ein Verschiebebahnhof, der beendet werden muss“, heißt es beim Müttergenesungswerk.

Krankenkassen machen es ihren Versicherten oft schwer, die ihnen zustehende Mütter- oder Mutter-Kind-Kur zu erhalten. In zwölf Prozent der Fälle, so die Zahlen des Müttergenesungswerkes im ersten Halbjahr 2012, wurden die Frauen an die Rentenversicherungsträger verwiesen – obwohl diese gar nicht zuständig waren und die Anträge daher ablehnten. „Das ist ein Verschiebebahnhof, der beendet werden muss. Wir arbeiten daran“, sagt Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes (MGW).

Offen bleibt dabei, ob es sich dabei um Unwissenheit der Angestellten handelt oder um eine bewusste Methode der Kassen, um Kosten zu sparen. Tatsache sei jedoch: Nicht nur unter den einzelnen Bundesländern gebe es „unerklärbare Unterschiede“ bei der Ablehnungsquote , sondern auch innerhalb einzelner Städte und Kassen. Ob ein Antrag genehmigt werde, so Schilling, sei bislang nicht nur von einzelnen Mitarbeitern abhängig gewesen, sondern manchmal auch „von der Geschäftspolitik einer örtlichen Krankenkasse“.

Ablehnungsquote ist gesunken

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Noch im letzten Jahr hatte der Bundesrechnungshof die Bewilligungspraxis der Kassen überprüft. „Das Ergebnis war vernichtend“, sagt Schilling. Weil massive Mängel aufgedeckt worden seien, habe der Bundestag einen konkreten Aufgabenkatalog an den GKV-Spitzenverband Bund beschlossen, um die Situation für Mütter zu verbessern. Die einheitliche Begutachtungs-Richtlinien, die seit Februar in Kraft sind, zeigen nun erste Erfolge: Die Ablehnungsquote bei den Krankenkassen ist im ersten Halbjahr auf 21 Prozent (Vorjahr 35) gesunken. „Dass die Umlenkung zur Rentenversicherung jedoch immer noch gleich hoch geblieben ist, zeigt, dass noch mehr passieren kann“, so die MGW-Geschäftsführerin.

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Der Verband der Ersatzkassen in NRW (vdek) begrüßte am Mittwoch die neuen Begutachtungs-Richtlinien, weil die Leistungsentscheidungen transparenter und einheitlicher geworden seien. Gleichzeitig betonte er, dass ein Verweis der Antragsteller auf andere Träger wie etwa die Rentenversicherung „grundsätzlich nicht zulässig“ sei. „Wir gehen aber davon aus, dass dies Einzelfälle sind“, sagte vdek-Sprecher Dirk Ruiss.

Der Rat von Anne Schilling an Frauen, die eine Kur beantragen wollen, ist jedoch eindeutig: „Verlassen Sie sich nicht nur auf Ihre Krankenkasse, sondern gehen Sie zuerst zur Beratungsstelle vor Ort.“

Alle Informationen zu Anträgen und Ansprechpartnern unter: www.muettergenesungswerk.de