München. Nach einer Verhütungspanne muss es schnell gehen, wenn eine Frau eine ungewollte Schwangerschaft verhindern will. Denn die Notfallverhütung wirkt nur eine kurze Zeit nach dem Sex. Außerhalb der normalen Praxisöffnungszeiten sollten sich Frauen an den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst wenden.
Da es die sogenannte Pille danach nur auf Rezept gibt, sollte die Betroffene umgehend einen Arzt aufsuchen. Außerhalb der normalen Praxisöffnungszeiten kann sich die Frau bei der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116 117 nach dem nächsten kassenärztlichen Bereitschaftsdienst erkundigen, der ihr dann das Medikament verschreibt, erläutert der Berufsverband der Frauenärzte (BVF).
Dort tätigen Ärzten sei es nicht erlaubt, die Verordnung zu verweigern. Denn sie arbeiten überkonfessionell und im staatlichen Auftrag zur Gesundheitsversorgung. Anders sieht es bei Medizinern aus, die etwa in der Ambulanz eines konfessionellen Krankenhauses im Einsatz und nicht dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst angeschlossen sind, betont der BVF. Sie seien unter Umständen an ihre Arbeitsverträge gebunden. Das kann dazu führen, dass sich ein Arzt womöglich weigert, die Notfallverhütung zu verschreiben. (dpa)