Hamm/Düsseldorf. Hunderte lesbischer Frauen suchen im Internet nach einem Samenspender, um sich einen Kinderwunsch zu erfüllen. Ein Fall vor dem Oberlandesgericht Hamm lässt jetzt aufmerken werden: Ein Samenspender klagt um Anerkennung seiner Vaterschaft. Und er hat Aussicht auf Erfolg.

Größe, Augenfarbe und Schulabschluss sind Nutzerin Atlantika "egal". Die Mittzwanzigerin, die als Wohnort Köln angibt, legt allerdings Wert darauf, dass ein späterer Kontakt zum Vater ausgeschlossen ist: Hunderte lesbischer Frauen mit Kinderwunsch suchen auf Internetportalen wie spermaspender.de männliches Fortpflanzungsmaterial. Privat, ohne teure Samenbank, möglichst per "Bechermethode" mit Urinbecher und Einwegspritze verabreicht. Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (OLG) macht jetzt deutlich, dass solche Spenden der Mutter auch unerwartet Ärger bereiten können.

Ein paar Milliliter Samenflüssigkeit abgeben - und mit dem Rest hat der Samenspender nichts mehr zu tun? So einfach ist das nicht. Was womöglich viele nicht wissen: Bei einer erfolgreichen Befruchtung durch eine Samenspende hat der Spender die Vaterrechte. So hat es das OLG Hamm jetzt erklärt. Es geht um einen Rechtsstreit zwischen einem Samenspender aus Düsseldorf und einem lesbischen Paar aus dem Münsterland.

Samenspender soll lesbisches Paar terrorisiert haben

Zuletzt hatte das OLG in Hamm zum Thema Samenspende entschieden, dass so gezeugte Kinder Anspruch darauf haben, zu erfahren wer ihr Vater ist. Nun steht vor dem OLG die gegenteilige Frage zur Entscheidung an: Darf ein Samenspender verlangen, dass er von der Mutter über den Werdegang des Kindes informiert wird?

Das lesbische Paar aus dem Münsterland verweigerte sich diesem Wunsch. Über ein Internetportal sei man vor drei Jahren zusammengekommen. Nach erfolgter Samenspende sei die Mutter schwanger geworden und brachte 2012 ein Mädchen zur Welt. Der Samenspender hätte anfangs zugestimmt, dass das Kind von der Partnerin der Mutter adoptiert wird. Später habe er seine Meinung geändert. Zudem soll er das Paar und noch weitere Mütter, denen er ebenfalls zu Kindern verholfen hat, mit Telefonaten und Emails "terrorisiert" haben.

Für das OLG in Hamm sind diese Vorwürfe aber nicht entscheidend. Es hatte jetzt geprüft, ob der mittellose Düsseldorfer Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe hat. "Dazu gehört, abzuwägen, ob eine Klage in der Sache Aussicht auf Erfolg hat", erklärt Gerichtssprecher Christian Nubbemeyer. Das Ergebnis: Das Hauptverfahren kann starten. Und der Samenspender hat Aussicht, es zu gewinnen.

Samenspende ist nicht bloß ein Tauschgeschäft

Es gehe in dem Streit letztlich um die Anerkennung einer nicht-ehelichen Vaterschaft. Und da sei die Rechtslage klar, meinen die Richter des 13. OLG Senats für Familiensachen: "Nach dem derzeitigen Verfahrensstand sei die Antragsgegnerin gemäß Paragraf 1686 des Bürgerlichen Gesetzbuches verpflichtet, dem Antragsteller Auskunft über die persönlichen Verhältnisse der gemeinsamen Tochter zu erteilen", teilte das OLG am Donnerstag mit. Denn: Die Auskunft widerspreche nicht dem Kindeswohl. Und der Antragsteller "hat ein berechtigtes Interesse" zu erfahren, wie es seinem Kind geht.

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Bei heterosexuellen Ehepaaren ist die Rechtslage anders, erklärt der Essener Reproduktionsmediziner Prof. Thomas Katzorke. "Da ist der Ehepartner der rechtliche Vater, nicht der Samenspender". Über Internetportale vermittelte Samenspenden sieht Katzorke kritisch, etwa aus medizinischen Gründen. Zudem habe dieser "Graumarkt" bei Samenspenden die Zahl der über Samenbanken betreuten Fälle in Deutschland halbiert. Auch, weil eine künstliche Befruchtung über Samenbanken inklusive Gesundheitsprüfung, Spenderauswahl und -Vertrag gut und gerne 5000 Euro kostet.

Anwältin warnt vor juristischer Grauzone bei Samenspenden 

Für die Kölner Rechtsanwältin Michaela Verweyen weist der Streit vor dem OLG Hamm auf eine rechtliche Grauzone bei Samenspenden hin. Selbst wenn lesbische Paare und Spender, die sich via Internet zur Samenspende verabreden, im Vorfeld etwaige Vaterschaftsansprüche vertraglich ausschließen, "ist nicht klar, ob das vor Gericht auch Bestand hätte". Ein solcher Fall sei bis dato in Deutschland noch nicht höchstrichterlich geklärt.

Verweyen mahnt deshalb: Wer sich als lesbisches Paar einen Kinderwunsch erfüllen will und dazu eine Samenspende in Betracht zieht, "sollte sich gegenseitig wirklich gut aussuchen. Sprecht Eure Vorstellungen gut ab und haltet sie schriftlich fest". So ließe sich womöglich ein Streit abwenden, wie er vor dem OLG in Hamm nun verhandelt werden muss.

Samenspender kann unterhaltspflichtig werden

Allerdings gehen auch Samenspender ein Risiko ein, sagt Verweyen. Es sei schon vorgekommen, dass sich lesbische Paare nach Geburt des Kindes trennen. "Dann kann es darauf hinauslaufen, dass der Samenspender unterhaltspflichtig wird für das Kind".

Für das lesbische Paar aus dem Münsterland bedeutet der Streit bisher jedenfalls Stress, den man sich sicher gerne erspart hätte. Aus welchen Gründen der Spender seine Vaterschaft einklagt, bleibt bis dato im Dunkeln. Er kann laut OLG jedenfalls nicht dazu gezwungen werden, einer Adoption des Kindes zuzustimmen. Was er davon hat, wenn er der offizielle Vater des Kindes bleibt? Das kann sich auch mal finanziell auszahlen: Der Vater könnte zum Beispiel Unterhalt durch das Kind erstreiten, falls er mittellos bleibt und später mal ein Pflegefall wird.