Köln/Lichtenau. Die Preise für rezeptpflichtige Medikamente sind in Deutschland fix, Rabatte dürfen nicht gewährt werden. Laut Urteil des Bundesgerichtshofes gilt dies auch, wenn das Mittel in einer EU-Versandapotheke bestellt wird. Legale Online-Apotheken sind an einem speziellen Sicherheitslogo erkennbar.

Verbraucher sollten misstrauisch werden, wenn eine Online-Apotheke ein verschreibungspflichtiges Medikament ohne Vorlage des Originalrezepts verschickt. Denn das ist in Deutschland illegal. Darauf weist das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) hin, das im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums ein Register zugelassener Versandapotheken führt.

Unseriös sei es auch, wenn die Verpackung eines rezeptpflichtigen Medikaments auf der Internetseite abgebildet ist - solche Werbung ist hierzulande unzulässig.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat an diesem Mittwoch (26. Februar) das generelle Verbot von Rabatten auf rezeptpflichtige Arzneien bestätigt. Dies gilt auch dann, wenn das Mittel in einer EU-Versandapotheke bestellt und in einer deutschen Apotheke abgeholt wird. Schon bisher waren in Deutschland die Preise für rezeptpflichtige Arzneien fix - Rabatte dürfen nicht gewährt werden.

Online-Pharmazeuten müssen vollständiges Impressum haben

Legale Versandapotheken sind an einem speziellen Sicherheitslogo erkennbar. Nur Apotheken, die im DIMDI-Register verzeichnet sind, dürfen das Sicherheitslogo auf ihrer Website abbilden. Da es aber auch dabei Fälschungen geben kann, rät das Institut, durch Anklicken zu prüfen, ob das Logo echt ist. Nur dann öffne sich ein Fenster, dessen URL nach dem http:// beziehungsweise https:// mit "versandapotheken.dimdi.de/" anfängt. Wichtig sei der Schrägstrich nach dem ".de". Die Internetseite der Online-Apotheke sollten Verbraucher ausschließlich über den Link öffnen, der im Register aufgeführt ist.

Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) weist außerdem darauf hin, dass in Deutschland zugelassene Online-Pharmazeuten ein vollständiges Impressum auf ihrer Internetseite haben müssen. Dieses umfasst die Adresse, den Namen des Apothekers sowie die zuständige Aufsichtsbehörde und Apothekerkammer. Auch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) müssen sich auf der Seite finden. (dpa)