Berlin. . Hohe Ausgaben für Medikamente, Brille oder Zahnersatz können Verbraucher künftig vielleicht komplett von der Steuer absetzen. Bedingung dafür ist bisher, dass die festgelegte Eigenbelastungsgrenze überschritten wird. Doch der Bundesfinanzhof prüft gerade, ob noch mehr möglich ist.

Heuschnupfen, ein dicker Sonnenbrand oder ein Zeckenbiss - im Sommer gibt es mitunter viele Gründe den Arzt aufzusuchen. Die Kosten für die Medikamente müssen Steuerzahler in der Regel aus eigener Tasche zahlen. Kommt dann im Laufe des Jahres noch eine neue Brille oder Zahnersatz hinzu, gehen die Ausgaben schnell in die Höhe. Ein Trostpflaster: Dann können die Kosten steuerlich berücksichtigt werden, erklärt der Bund der Steuerzahler.

Das Finanzamt akzeptiert die Ausgaben allerdings nur, wenn ein bestimmter Betrag - die zumutbare Eigenbelastung - überschritten wird. Ob diese Eigenbelastungsgrenze verfassungsgemäß ist oder die Krankheitskosten gar ab dem ersten Euro steuerlich anerkannt werden müssen, wird derzeit vor dem Bundesfinanzhof geklärt. Dort sind zwei entsprechende Verfahren anhängig (Az.: VI B 150/12 und VI B 116/12).

Einspruch kann sich lohnen

Steuerzahler, die ihre Krankheitskosten geltend machen wollen, jedoch die zumutbare Eigenbelastungsgrenze nicht erreichen, sollten sich auf diese Verfahren berufen, rät der Bund der Steuerzahler. Nach einer Verfügung der OFD Rheinland sollen entsprechende Einsprüche ruhend gestellt werden. Das heißt, der eigene Steuerfall bleibt dann bis zu einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs offen. Möglicherweise können die Krankheitskosten nach einer Entscheidung des Gerichts doch noch anerkannt werden. (dpa)