Paris. Eine junge Frau wirft dem Pharma-Konzern Bayer fahrlässige Schädigung vor. Sie hat drei Monate lang eine Anti-Baby-Pille des Konzerns eingenommen und dadurch einen Schlaganfall erlitten. Seither ist sie schwerbehindert. Mehrere Bayer-Pillen sollen besonders schädliche Nebenwirkungen haben.

Eine junge Frau, die seit einem Schlaganfall schwerbehindert ist, klagt in Frankreich gegen den deutschen Pharma-Konzern Bayer wegen der Vermarktung der Anti-Baby-Pille Meliane. Die Klage wegen "fahrlässiger Schädigung" eines Menschen wurde am Freitag bei der Staatsanwaltschaft von Bobigny bei Paris eingereicht, sagte der Anwalt der 25-Jährigen, Philippe Courtois.

Die Einnahme der Pille Meliane aus der dritten Generation der Anti-Baby-Pillen birgt ein erhöhtes Thrombose-Risiko. In schweren Fällen können Schlaganfälle die Folge sein.

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Pille "Meliane" ist trotz Thrombose-Risiko noch auf dem Markt

Die junge Frau hatte im Jahr 2006 einen Schlaganfall erlitten und ist seither schwer behindert. Ihre Klage richtet sich neben Bayer auch gegen die Behörde für Arzneimittelsicherheit ANSM, weil diese trotz des Vorsorgegrundsatzes nicht angeordnet habe, die Pille Meliane vom Markt zu nehmen.

"Sie hatte den Schlaganfall nur drei Monate, nachdem sie mit der Einnahme der Pille begann", sagte ihr Vater André Larat. Nach seinen Angaben wurde seiner Tochter nie vorgeschlagen, etwa einen Test zu Gerinnungsfaktoren vor der Einnahme der Anti-Baby-Pille zu machen.

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Verschiedene Bayer-Pillen sollen die Gesundheit schädigen

Neben der Pille Meliane werden weitere Pillen des Bayer-Konzerns für schwere gesundheitliche Schädigungen in verschiedenen Ländern verantwortlich gemacht. So haben 2011 die Eltern einer plötzlich verstorbenen Studentin in den USA gegen Bayer geklagt, da sie den Tod ihrer Tochter auf die Einnahme der Anti-Baby-Pille Yaz zurückführen. Die 18-Jährige hatte eine Lungenembolie erlitten. Negativ-Schlagzeilen machte zudem die Pille Yasmin in der Schweiz.

Pillen der "dritten Generation" gelten als gefährlicher als Vorgänger

Alle diese Pillen zählen zur dritten oder vierten Generation von Anti-Baby-Pillen, bei denen die Risiken für Nebenwirkungen im Vergleich zur zweiten Generation als höher gelten. Frankreichs Gesundheitsministerin Marisol Touraine hatte Mitte September angekündigt, dass die Kosten für Pillen der dritten Generation ab dem nächsten Jahr nicht mehr rückerstattet würden.

Pillen der dritten Generation enthalten andere Wirkstoffe, darunter Gestoden oder Desogestrel. Bei der nun angekündigten Klage handelt es sich um das erste strafrechtliche Verfahren in Frankreich wegen einer Anti-Baby-Pille. (afp)