Berlin/München. Geht es nach einem Gesetzesentwurf der schwarz-gelben Koalition, dann müssten Patienten bald keine Krankenhausgebühr mehr zahlen. Voraussetzung ist allerdings, dass sie sich in einer von ihrer Krankenkasse vorgeschlagenen Klinik behandeln lassen.

Die Krankenhausgebühr von zehn Euro pro Aufenthaltstag könnte Patienten zukünftig erlassen werden. Dies geht aus einem Gesetzesentwurf der schwarz-gelben Koalition hervor, der der Nachrichtenagentur dapd vorliegt. Demnach sollen Krankenkassen in ihren Satzungen festlegen können, dass Versicherte die Zuzahlung nicht zu leisten haben, wenn diese sich in einer von der Kasse vorgeschlagenen Klinik behandeln lassen.

Nach geltenden Recht müssen Patienten bis zu 280 Euro für einen vollstationärer Aufenthalt zahlen. Das Krankenhaus können sie dabei frei wählen. In der Begründung der Vorlage heißt es, die Regelung gebe den Kassen Anreize, für den Patienten tatsächlich geeignete Kliniken zu wählen. Die Kassen sollen ermuntert werden, bei der "Entscheidung für ein Krankenhaus insbesondere qualitative Kriterien zu berücksichtigen".

CSU zögert noch mit Zustimmung

Während Gesundheitspolitiker von CDU und FDP das Vorhaben unterstützen, hat die CSU Medienberichten zufolge Bedenken. Nach Ansicht des Vizechefs der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Max Straubinger, besteht die Gefahr, dass die Kassen unliebsame Kliniken aus dem Geschäft drängen könnten.

Die Krankenkassen zeigten sich zufrieden über den Vorschlag. "Das ist eine gute Initiative der Bundesregierung", sagte der Sprecher des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) Florian Lanz der Nachrichtenagentur dapd. Er halte es für wahrscheinlich, dass zahlreiche Kassen eine entsprechende Regelung auch in ihren Satzungen festhalten würden.

Darüber hinaus wäre es jedoch notwendig, den Krankenkassen den Abschluss von Einzelverträgen mit einzelnen Krankenhäusern zu ermöglichen, forderte Lanz. "Dann könnten spezielle Versorgungsverträge mit besonderen Qualitätsanforderungen abgeschlossen und die Versorgung der Versicherten weiter verbessert werden." (dapd).