Berlin. Im Streit um die E-Zigarette spricht sich das Bundesinstitut für Risikobewertung für ein Verbot der elektrischen Verdampfer in Nichtraucherzonen aus. Nach Ansicht des Instituts sollten E-Zigaretten mit herkömmlichen Tabakprodukten gleichgestellt werden, weil Gefahren für Dritte - ähnlich wie beim Passivrauchen - nicht auszuschließen seien.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat sich für ein Verbot von E-Zigaretten in Nichtraucherzonen ausgesprochen. E-Zigaretten sollten hier herkömmlichen Tabakprodukten gleichgestellt werden, empfahl das Institut am Montag in Berlin. Dies gelte auch für den Privatbereich: E-Zigaretten sollten nicht im Beisein von empfindlichen Personen wie Kindern, Schwangeren und Kranken geraucht werden.

Das BfR gehe davon aus, dass von der E-Zigarette und ihren Liquids gesundheitliche Risiken ausgingen, hieß es. Ursache könnten neben Nikotin auch das Verneblungsmittel Propylenglycol, Chemikalienzusätze sowie verschiedene Duft- und Aromastoffe sein. Gefahren für Dritte seien nach derzeitigem Kenntnisstand nicht auszuschließen.

"Angesichts eines großen und wachsenden Produktspektrums an Liquids für E-Zigaretten ist nicht im Detail bekannt, was ein E-Raucher im konkreten Fall tatsächlich inhaliert beziehungsweise ausatmet und mit welchen Schadstoffen die Atemluft belastet wird", teilte das BfR mit. "Das Rauchen von E-Zigaretten sollte nur in Raucherzonen erlaubt sein", sagte der BfR-Präsident Andreas Hensel. "So können E-Zigaretten Passivraucher nicht gesundheitlich beeinträchtigen."

Um die E-Zigarette tobt seit Monaten ein heftiger Streit. NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens warnte kurz vor Weihnachten öffentlich vor den Verdampfern und Liquids und verbot den Verkauf der nikotinhaltigen Flüssigkeiten faktisch. Ende April dann der Rüffel vom Oberverwaltungsgericht Münster: Das entschied per Einstweiliger Anordnung, dass die Liquids weiter verkauft werden dürfen. (dapd/we)