Berlin. . E-Zigaretten mit Nikotin-Zusatz sind kein Arzneimittel, sondern ein Genussmittel. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Doch an dem Verbot der E-Zigaretten ändert sich dadurch laut Gesundheitsministerium zunächst nichts. Denn noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Die E-Zigarette ist auch dann kein zulassungspflichtiges Arzneimittel, wenn sich in den darin enthaltenen Kartuschen Nikotin befindet. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Montag bekannt gegeben. Am Verbot der E-Zigarette in NRW ändert sich nach Angaben des Landesgesundheitsministerium zunächst aber nichts.

Ein Hersteller der Zigarette und ein Vertriebsunternehmer haben gegen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geklagt. Denn es hatte bei einem ähnlichen Fall verbindlich festgestellt, dass es sich bei der E-Zigarette um ein Arzneimittel handelt. Diese Auffassung teilte das Verwaltungsgericht Köln nicht, es hält die E-Zigarette für ein Genussmittel. Demnach könnte man sie nicht nur - nach erfolgter Zulassung - in Apotheken an Erwachsene abgeben. „Nach diesem Urteil können die Produkte frei verkauft werden“, teilte Linksfraktionschef Gregor Gysi, der den Hersteller als Anwalt vertritt, am Montag mit.

Urteil zu E-Zigaretten noch nicht rechtskräftig

Ob es am Ende so kommt und das E-Zigarettenverbot an Rhein und Ruhr ins Wanken gerät, ist aber derzeit unklar. Denn noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Das BfArM kann beim Oberverwaltungsgericht Münster Berufung einlegen. Ob man das mache, sei offen, sagte ein Sprecher des Instituts auf Nachfrage dieser Zeitung. Wie umstritten die Materie ist, zeigt auch ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Im Januar hat es festgestellt, dass die Einschätzung des NRW-Gesundheitsministerium, bei den E-Zigaretten handele es sich um Arzneimittel, vertretbar sei. Dagegen liegt eine Beschwerde beim OVG Münster bereits vor. Gut möglich, dass sich das Gericht demnächst mit beiden Fällen befasst.