Essen. . NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) erhält juristischen Gegenwind für ihre Warnung vor E-Zigaretten. Das Oberverwaltungsgericht Münster betrachtet die E-Zigaretten als Genussmittel - und nicht wie Steffens als Arzneimittel. Damit wäre dem Verbot die Grundlage entzogen.
Das Verbot der E-Zigarette in NRW könnte kippen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) einen Hinweis erteilt, dass ihre Warnung vor der elektrischen Zigarette und damit das Verkaufsverbot rechtswidrig sei.
Steffens hatte im Dezember 2011 den Handel mit der nikotinhaltigen E-Zigarette verboten, da es sich ihrer Auffassung nach um ein Arzneimittel handele. Ohne spezielle Zulassung sei der Verkauf strafbar. Nach einer Einschätzung des OVG, sind die E-Zigaretten jedoch ein Genussmittel.
Das Ministerium hat nun drei Wochen Zeit, um seine Äußerungen zurückzuziehen. Ansonsten wird das OVG durch Beschluss entscheiden. Barbara Steffens wollte sich am Dienstag auf Nachfrage zu weiteren Details nicht äußern, „da in dem Rechtsstreit noch keine Entscheidung gefallen ist und es sich um ein noch laufendes Gerichtsverfahren handelt“, so ein Sprecher des Ministeriums.
Das NRW-Gesundheitsministerium bleibt vorerst bei seiner Auffassung und ist damit nicht allein. Die Meinung, dass nikotinhaltige Liquids unter das Arzneimittelgesetz fallen, vertreten auch das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), die Bundesdrogenbeauftragte, mehrere EU-Staaten sowie das Landgericht Frankfurt in einem Beschluss vom 21.Oktober 2011.
Entscheidung wahrscheinlich
Damit wird es wohl auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts hinauslaufen. Da es sich um ein Eilverfahren handelt, wird diese nicht lange auf sich warten lassen. Einen genauen Zeitpunkt wollte ein Gerichtssprecher am Dienstag jedoch nicht nennen. So lange hat der Erlass der Landesregierung noch Bestand. Nach Meinung von Juristen dürfte der Hinweis des OVG jedoch als Indiz betrachtet werden, in welche Richtung das Urteil gefällt werden könnte. Ob dies dann einen allgemein gültigen Charakter habe, sei derzeit nicht vorherzusagen.
Bisher ist die Rechtslage nicht eindeutig. Der Bund hat die Zuständigkeit an die Länder übergeben. Bisher ist der Verkauf der E-Zigarette neben NRW auch in Bremen und Bayern verboten. In Niedersachsen und Baden-Württemberg ist der Verkauf noch erlaubt.
Gegen den Erlass hatte die Ecoreal GmbH & Co. KG aus Köln geklagt, deren Produktreihe „Snoke“ von der Warnung betroffen war.