Brüssel. . Gefälschte Medikamente sind lebensgefährlich, doch bis jetzt wird der Arznei-Pfusch in viele Ländern nur als Urheberrechtsvergehen geahndet. Das Medicrime-Abkommen soll jetzt für solche Vergehen international härtere Strafen festschreiben.

Gefälschte Medikamente können Leben kosten – durch gefährliche Zusätze, Über- oder Unterdosierung von Inhaltsstoffen oder unhygienische Herstellung. Für solche Panscherei soll das Medicrime-Abkommen international härtere Strafen festschreiben. Ab kommendem Freitag steht es zur Unterzeichnung offen.

„Fälscher haben keinerlei Hemmungen, Produkten giftige Stoffe zuzusetzen“, sagt Kristian Bartholin vom Europarat, jener Organisation von 47 Staaten, unter deren Federführung das neue Abkommen ausgehandelt wurde. Bartholin weiß von haarsträubenden Gemischen zu berichten.

Wie zum Beispiel von jenen Pillen, denen die zwielichtigen Hersteller gelbe Straßenfarbe zumischten, damit sie dem Original zumindest äußerlich ähnlich sahen. Wer die Tabletten nahm, riskierte tödliches Leberversagen. In einem anderen Fall machte ein zu niedrig dosiertes Malaria-Medikament Patienten gegen wirksame Arzneien resistent. Auch unsaubere Produktionsmethoden setzen Leben und Gesundheit von Menschen aufs Spiel, warnt Bartholin – und verweist auf Pfuscher, die im Hühnerstall arbeiteten, um den Blicken der Nachbarn zu entgehen.

Fälschungen vor allem in Entwicklungsländern ein Problem

In Industrieländern ist das Problem überschaubar: Dort ist nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation WHO etwa ein Prozent aller Medikamente und Medizinprodukte gefälscht. Auf dem Balkan und in einigen osteuropäischen Ländern ist es laut Europarat hingegen bis zu einem Fünftel, in Entwicklungsländern noch mehr. Dort, wo schwache staatliche Kontrollsystemen keinen wirksamen Einhalt gebieten, gingen solche Medikamente sogar in der Apotheke über den Tresen oder würden in Krankenhäusern verabreicht, sagt Bartholin. Wer in Europa an die gefährlichen Produkte gerät, habe sie hingegen meist über das Internet bestellt. Wer auf einer Versandseite keine gültige Geschäftsadresse findet, sollte misstrauisch werden.

Um die international operierenden Hersteller von gesundheitsgefährdenden Schein-Medikamenten oder Medizinprodukte (zum Beispiel Spritzen oder Sprays) auszubremsen, sieht die Medicrime-Konvention die Einstufung als Straftat und damit härtere Strafen vor. In internationalen Abkommen werden derlei Vergehen laut Europarat bisher nur Urheberrechtsverletzungen eingestuft – schließlich stehlen die Hersteller geistiges Eigentum der Pharmaunternehmen.

Die Strafen für Urheberrechtsverletzungen allerdings fielen zu milde aus, moniert Bartholin: „Wenn jemand ein oder zwei Millionen Dollar mit gefälschten Medikamenten verdient hat, steckt er eine kleine Strafzahlung gerne weg.“ Das könnte sich in den nächsten Jahren ändern. Wenn genug Staaten das neue Abkommen unterschreiben und ratifizieren, könnte es Ende 2013 in Kraft treten.

Nicht gesundheitsgefährdende Kopien sind ausgenommen

In Deutschland und den meisten anderen westlichen Staaten ist Arznei-Pfusch bereits eine Straftat. In der Bundesrepublik sieht das Arzneimittelgesetz in schweren Fällen Gefängnisaufenthalte von bis zu zehn Jahren vor. Die Menschen hier würden also vor allem indirekt von dem Abkommen profitieren, weil Panschern außerhalb Europas das Geschäft erschwert wird, und somit auch hier weniger gefährliche Produkte auf den Markt kommen.

Ausgenommen von der Medicrime-Konvention sind übrigens unautorisierte aber nicht gesundheitsgefährdende Kopien, wie sie in Brasilien, Indien oder China hergestellt werden. Hier gelten weiterhin nur Regeln zum Schutz von Urheberrechten.