Düsseldorf. . Die rot-grüne Landesregierung in NRW Rauchen in Kneipen künftig strikt untersagen. Gesundheitsminister Steffens kündigt nach den Sommerferien einen Gesetzentwurf an. Ausnahmen sollen nur für Biergärten und Schützenzelte gelten.

NRW plant ein rigoroses Rauchverbot in Gaststätten. Raucherclubs sollen verboten werden. Ausnahmen vom Rauchverbot soll es nur noch in der Außengastronomie und in Festzelten geben.

Nach Informationen der WAZ will die rot-grüne Landesregierung nach der Sommerpause einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen und „Schlupflöcher“ im derzeitigen Regelwerk stopfen. Während die Grünen ein totales Rauchverbot in Kneipen anstreben, will die SPD-Fraktion noch vor der Sommerpause beraten, ob das Rauchen in Einraumkneipen („Eckkneipen“) erlaubt bleiben soll.

Die SPD sieht Handlungsbedarf zur Verschärfung des „bundesweit laschesten“ Nicht­raucherschutzgesetzes. „Für mich ist unser Entwurf von 2007 Grundlage für ein neues Gesetz“, sagte SPD-Sozialexperte Günter Garbrecht. So soll auch in Gaststätten, die von Vereinen und Gesellschaften betrieben werden, ein allgemeines Rauchverbot gelten.

Ausnahmen auch in Haftanstalten und Altenheimen

Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) betonte, dass auch die Beschäftigten in der Gastronomie einen „ungeteilten Nichtraucherschutz brauchen“. Aus ihrer Sicht sind Ausnahmen vom Rauchverbot neben der Außengastronomie nur im privaten Bereich oder in Haftanstalten, in Al­tenheimen und in psychiatrischen Einrichtungen akzeptabel.

Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster müssten Kommunen schon jetzt die meisten Raucherclubs schließen. In Essen, Duisburg und Düsseldorf sind die Ordnungsämter bereits aktiv. Viele Kommunen reagieren aber nur, wenn Beschwerden von Gästen vorliegen. Die Ordnungsämter warten auf eine gesetzliche Neuregelung. Derzeit ist in NRW der „blaue Dunst“ in Einraumkneipen bis maximal 75 Quadratmetern Fläche erlaubt, wenn sie als Raucherkneipen gekennzeichnet sind.

In NRW gilt zudem ein Rauchverbot bereits in allen öffentlichen Gebäuden und in Bussen und Bahnen.