Schwerte. .

Katzen dürfen künftig nur noch kastriert und gechipt ins Freie. Zudem ist das Rauchen von Tabakwaren auf Spielplätzen untersagt.

Hintergrund ist ein von der Verwaltung der Stadt Schwerte erarbeiteter Nachtrag, der – so heißt das wirklich – in die „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Verkehrsflächen und in den Anlagen im Gebiet der Stadt Schwerte“ (OBVO) eingearbeitet werden soll. Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen soll sich auf seiner Sitzung am 19. Mai mit diesem Thema befassen, danach am 25. Mai der Rat entscheiden.

Mit der Einführung des Rauchverbots auf allen Spielplätzen soll der Gesundheitsschutz unterstützt werden. Wer dieses Verbot nicht beachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und wird zur Kasse gebeten. Zehn Euro sieht der Verwarnungsgeldkatalog dafür vor.

Frei für Kinder über 14

Noch einmal Stichwort Spielplatz: Weil es seit dem vergangenen Jahr so genannte Mehrgenerationenspielplätze gibt und dort Spielflächen für alle Altersklassen zur Verfügung stehen, soll die bestehende Altersbegrenzung (Kinder bis 14 Jahren) auf diesen Spielplätzen aufgehoben werden.

Als Folge der hohen Katzenpopulation auch herrenlos und verwildert lebender Tiere haben sich Krankheiten unter Katzen vermehrt. Die Bejagung von Singvögeln hat zugenommen. Zudem haben die Behörden eine damit verbundene Belästigung der Allgemeinheit festgestellt. Um der unkontrollierten Vermehrung der Katzen zu begegnen, soll eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für männliche und weibliche Freigänger eingeführt werden. Katzenhalter und -halterinnen, die sich nicht an die Verordnung halten, werden mit 20 Euro zur Kasse gebeten. Wichtig: Als Katzenhalter bzw. -halterin gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.

Weitere Inhalte aus der OBVO: Wer durch Tiere, insbesondere durch Pferde und Hunde, verursachte Verunreinigungen nicht unverzüglich und schadlos entfernt, muss für diese Ordnungswidrigkeit 30 Euro bezahlen. Wildtauben und verwilderte Haustauben dürfen nicht gefüttert werden. Wer’s trotzdem tut und erwischt wird: zehn Euro