Kamen. .
Die Stadtverwaltung Kamen duldet keine Raucherclubs mehr in Gaststätten. Zu Beginn der Woche wurden verschiedene Betreiber in einem entsprechenden Schreiben darauf hingewiesen.
Das Schreiben basiert auf einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) vom 4. April 2011 über die Zulässigkeit von Raucherclubs in Gaststätten sowie auf einem entsprechenden Erlass der Bezirksregierung Arnsberg in dem darauf hingewiesen wird, dass die bisherige Gesetzesauslegung, dass Raucherclubs vom grundsätzlichen Rauchverbot in Gaststätten ausgenommen sind, so nicht mehr möglich ist.
Das OVG hat nun betont, dass von der Ausnahmeregelung nur solche Vereine und Gesellschaften Gebrauch machen können, deren ausschließlicher Zweck der gemeinschaftliche Konsum von Tabakwaren ist. Dabei kommt es auf den tatsächlichen Vorgang des gemeinsamen Konsums von Tabakwaren, nicht lediglich auf dessen Förderung an, so dass Nichtraucherinnen und Nichtraucher diesen Zweck gar nicht erst erfüllen können.
„Die Voraussetzungen für einen Raucherclub in Gaststätten liegen in der Regel nicht vor, da die Betreiberin oder Betreiber der Gaststätte auf den Gewinn durch Verkauf von Getränken und Speisen angewiesen ist,“ so der zuständige Fachdezernent Ro-nald Sostmann. Mit ihrem Schreiben hat die Verwaltung außerdem Kontrollen angekündigt, mit dem Hinweis, dass bei festgestellten Verstößen gegen das NiSchG NRW mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen und entsprechender Sanktionierung gerechnet werden muss. „Natürlich ste-hen bei Fragen zur Umsetzung des NiSchgG NRW die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs gern zur Verfügung stehen, betont Wirt-schaftsförderer Ronald Sostmann abschließend.