Dortmund. . Nicht nur eine Gesamtnote, sondern auch Einblick in einzelne Pflegekriterien beim Pflege-TÜV: Das fordert der Patientenverband Deutsche Hospiz Stiftung. Nach Wunsch der Patientenschützer soll der Gesetzgeber so rasch wie möglich nachbessern.

Nach der Entscheidung des Landessozialgerichts Essen, den Pflegekassen die Veröffentlichung einzelner Schwachpunkte von Einrichtungen im Pflege-TÜV zu untersagen, fordern Patientenvertreter nun eine gesetzliche Nachbesserung.

"Es kann nicht sein, dass der Pflege-TÜV weiterhin ein Instrument der Verschleierung und Intransparenz ist", sagte der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, am Mittwoch in Dortmund.

Einzelnoten sollten abrufbar sein

Ablehnend steht der Interessenverband der bisherigen Vorgehensweise entgegen, dass die seit 2009 angefertigten Berichte über Pflegeheime nur mit allen 82 Punkten veröffentlicht werden dürfen. Stattdessen müssten auch Einzelnoten abrufbar und vergleichbar sein. "Die Betroffenen selbst müssen entscheiden, was wichtig und was unwichtig ist", sagte Brysch.

So könnten Kernpunkte wie die Vorsorge gegen Wundliegen und Mangelernährung bislang mit Nebensächlichkeiten wie gut lesbaren Menükarten ausgeglichen werden. Der Gesetzgeber müsse ermöglichen, dass im Pflege-TÜV auch Schwerpunkte bei der Beurteilung gesetzt werden können, forderte Byrsch.

Landessozialgericht entschied gegen AOK-Bundesverband

In einer nun veröffentlichten Entscheidung vom 5. Mai hatte das Landessozialgericht Essen der Beschwerde einer Pflegeeinrichtung gegen den AOK-Bundesverband stattgegeben. Die Einrichtung hatte sich dagegen gewehrt, dass die Kasse vor einzelnen Risikokriterien in der Pflege gewarnt hatte. Nach Meinung der Richter verstößt dies gegen die Vereinbarung zwischen Pflegeanbietern und Kassen, sämtliche Kriterien zu veröffentlichen und keine Auswahl zu treffen. (dapd)