Werdohl.
Am 22. September sind die Wählerinnen und Wähler aufgerufen, den 18. Deutschen Bundestag zu wählen – auch diejenigen Wähler, die aufgrund einer Erblindung oder einer hochgradigen Sehbehinderung den regulären Stimmzettel nicht ohne fremde Hilfe lesen und ausfüllen können.
Damit dabei auch Menschen mit einer Sehbehinderung selbstständig und geheim wählen können, stellt die Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenvereine NRW im Auftrag des Landeswahlbüros auch Wahlhilfen in barrierefreier Form zur Verfügung.
Interessierte Blinde und sehbehinderte Menschen erhalten auf Anfrage kostenlos ein Paket mit einer Wahlschablone sowie einer dazugehörigen CD. Diese beinhaltet eine Anleitung zur Handhabung der Wahlschablone und die vollständigen Stimmzettelinhalte für die in Westfalen und Lippe gelegenen Wahlkreise in akustischer Form.
Mitglieder des Blinden- und Sehbehindertenvereins Altena/Werdohl bekommen die Wahlhilfen automatisch zugeschickt. Wer blind oder sehbehindert ist und dem Verein nicht angehört, kann die Wahlhilfen kostenlos beim Blinden- und Sehbehindertenverein Altena/Werdohl, Klosterweg 6a, 58791 Werdohl, Tel.: 0 23 92/ 91 37 77, anfordern.
Weitere Informationen zu den Wahlhilfen für Sehbehinderte und Blinde gibt es über die bundesweite Servicenummer 01805/666 456 (0,14 Euro/Minute aus dem Festnetz).