Neuenrade. Die Vorbereitungen für die Bundestagswahlen am 22. September laufen in Neuenrade. Bis spätestens 1. September sollen alle Wahlberechtigten, die in die lokalen Wahlbezirke der Stadt Neuenrade eingetragen sind, ihre Wahlbenachrichtigung im Briefkasten haben, heißt es in einer Bekanntmachung der Stadt.

Sollte jemand keine Wahlberechtigung erhalten, er sich aber sicher sein, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis eingelegt werden. Ansonsten, so schreibt die Stadt, laufe er dann Gefahr, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können.

Keine gesonderte Wahlbenachrichtigung erhalten all diejenigen, die nur auf eigenen Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die, die bereits einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen beantragt haben.

Stadt informiert zur Wahl

Alle Wahlberechtigten können in der Zeit von Montag, 2. September, bis zum Freitag, 6. September, Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen, ob die Angaben zur Person richtig und vollständig sind.

Auch Daten anderer Personen können überprüft werden, dafür müssen aber Gründe angegeben werden, die glaubhaft machen können, dass das Wählerverzeichnis unrichtig oder unvollständig ist. Jeder, der das Wählerverzeichnis für fehlerhaft hält, kann innerhalb des genannten Zeitraumes bis Freitag, 6. September, 12 Uhr, Einspruch einlegen.

Briefwahl-Briefe müssen am Wahltag um 18 Uhr ankommen

Das Wahlbüro der Stadt, Zimmer 41 des Rathauses, nimmt diese schriftlich oder als Erklärung zur Niederschrift entgegen.

Alle Wahlberechtigten können zudem einen Wahlschein beantragen, mit diesem kann in jedem Wahllokal im Wahlkreis Märkischer Kreis 2 oder auch per Briefwahl gewählt werden.

Alle die per Briefwahl wählen möchten, sollten ihre Briefe so abschicken, dass sie zum Wahltage, bis spätestens 18 Uhr, an der auf dem Briefumschlag angegebenen Stelle ankommt. Die Stadt rechnet mit einer Postlaufzeit von bis zu drei Tagen.