Lüdenscheid.

Für einen kurzen Prozess sorgte am Freitag der Lüdenscheider Rechtsanwalt Dirk Löber im Amtsgericht Hagen. Sein 39-jähriger Mandant war zwischen 2004 und 2008 als Subunternehmer für eine Lüdenscheider Firma tätig gewesen und hatte dieser Arbeitskräfte leihweise zur Verfügung gestellt. Allerdings verzichtete der Mann gesetzeswidrig auf die Anmeldung seiner Mitarbeiter zur Lohnsteuer und zur Sozialversicherung.

Erst eine Nachfrage der zuständigen Gewerkschaft zum arbeitsrechtlichen Status der Leiharbeiter brachte die späten Ermittlungen ins Rollen, die unter anderem in ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung mündeten. Laut Anklage sollte der 39-Jährige mehr als 24.000 Euro Steuern nicht abgeführt haben. Die Materie gestaltete sich so komplex, dass das Schöffengericht durchaus zehn Verhandlungstage zu einer umfassenden Aufklärung hätte brauchen können, erklärte Dirk Löber nach der Einigung. Diese sieht vor, dass der Angeklagte 3600 Euro an die Justizkasse zahlt. Im Gegenzug wird das Verfahren wegen Steuerhinterziehung nach der letzten Rate endgültig eingestellt.

Die verfahrensabkürzende Einigung im Strafprozess hat jedoch keine Auswirkungen auf die weiteren zu erwartenden zivil- und ordnungsrechtlichen Verfahren. Im Interesse einer Einigung trat der Angeklagte den Tatvorwürfen aus der Anklage „nicht entgegen“. Die Prozessbeteiligten vereinbarten aber ausdrücklich, dass dieses Quasi-Geständnis keine Bedeutung für weitere zivil- oder ordnungsrechtliche Verfahren hat.