Kamen. . Daniela S. hat Krebs. Strahlentherapie und OPs haben sie geschwächt. Nur mit Mühe kann sie sich um ihre Kinder (5 und 9 Jahre) kümmern. Nicht gut genug, findet das Jugendamt — und nahm die Kinder in Obhut. Jetzt kämpft sie wie eine Löwin um die Herausgabe der Kleinen.
Wie eine Löwin kämpft Daniela S. um die Herausgabe ihrer Kinder. Ihr Dortmunder Rechtsanwalt Michael Titze wendet sich nun an die Öffentlichkeit: „Da laufen Dinge beim Jugendamt, die gehen so einfach nicht.“ Doch der Fall von Daniela S. ist komplex und wirft die Grundsatz-Fragen auf: Kann sich eine todkranke Frau ausreichend um ihre Kinder kümmern?
Das Jugendamt ist nicht der Meinung, wollte sich aber vorerst nicht zu dem Fall äußern und kündigte für Mittwoch eine grundsätzliche Stellungnahme zu dem Thema an. „Die Mitarbeiter haben im Interesse der Kinder entschieden und sind überzeugt, dass die Inobhutnahme eine notwendige Entscheidung war“, erklärt Hanno Peppmeier, Sprecher der Stadt. Am 20. Februar wird sich das Familiengericht mit dem Fall befassen.
Daniela S. hat zwei Kinder und das alleinige Sorgerecht. Vor zwei Jahren erkrankte sie an Brustkrebs. Eine Brust wurde entfernt, doch der Krebs hatte bereits Metastasen gebildet. Bereits im vergangenen Jahr sei es, nach Auskunft des Anwalts, zu einer Anhörung vor dem Familiengericht gekommen. „Das Gericht erkannte keine Gefährdung der Kinder, meine Mandantin sollte aber mit dem Jugendamt kooperieren“, erklärt Titze.