Altena/Oberhausen. .

Die katholische Kirche entlastet Propst Bernward Mezger und erteilt ihm dennoch einen kirchenrechtlichen Verweis. Der frühere Altenaer Kreisdechant und Pfarrer wird „zur priesterlichen Mithilfe“ und „bis auf weiteres“ nach Buer versetzt.

Priesterliche Dienste sind ihm in sowohl in Altena als auch in Oberhausen vorläufig untersagt. Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck wendet sich in einem Brief, der am Sonntag in den Gottesdiensten in Oberhausen verlesen wurde, an die Mitglieder der Propsteipfarrei St. Clemens. Darin kommt der Bischof zu dem Ergebnis, dass Propst Mezger „weder eine nach weltlichem noch nach kirchlichem Recht strafbare Handlung nachgewiesen werden kann“. Deshalb werde auch kein Verfahren zur Verhängung kirchlicher Strafen eingeleitet.

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Wie berichtet, war Bernward Mezger mit Wirkung vom 14. August beurlaubt worden, weil er angeblich auf einer Internet-Kontaktbörse für Homosexuelle Partner gesucht haben soll. In einer Pressemitteilung des Bistums heißt es: „Nach eingehender Beratung und Abwägung aller Umstände sei es nach Ansicht von Overbeck jedoch notwendig, einen mit einer Buße verbundenen Verweis auszusprechen, wie es das Kirchenrecht in solchen Fällen vorsieht.

Bischof sieht Ruf des Priesters erschüttert

Denn nach Ansicht des Bischofs würden bereits die „Kommunikation und Korrespondenz über bestimmte Seiten im Internet nicht der Würde und den Pflichten des Priesteramtes entsprechen“ und seien unangemessen. „Sie lösen schwerwiegende Irritationen und Ärgernisse aus, beschädigen den Ruf eines Priesters und erschüttern auch das Vertrauensverhältnis zwischen einem Priester und einem Bischof“, heißt es wörtlich in dem Schreiben des Oberhirten an die Gemeinden.

Der Bischof ist überzeugt davon, dass für Propst und Pfarrei „ein Neuanfang erforderlich ist“. Aus diesem Grunde habe er in einem persönlichen Gespräch Mezger gebeten, auf sein Pfarramt zu verzichten. Overbeck verstehe, wenn einige seine Entscheidung bedauerten.