Altena. .

Die Resonanz ist groß: Alktuell haben 205 Altenaer im Bürgerbüro Einspruch gegen Google Street View eingelegt. Bis zum 4. September gibt es am Markaner - zentraler Anlaufpunkt in der Stadt - diese Möglichkeit. So soll verhindert werden, dass bald ein Bild des eigenen Wohnhauses im Internet veröffentlicht wird. Die dafür nötigen Fotos hat Google in Altena längst gemacht.

„Wir haben in Deutschland schon alles fotografiert“, erklärte eine Firmen-Sprecherin. Zwischen 2008 und 2010 sei man unterwegs gewesen, erst in Ballungsgebieten, später in ländlichen Regionen. Derzeit sei kein Auto unterwegs. Wann die Wagen mit den aufmontierten Kameras durch Altena gefahren sind, kann das Unternehmen nicht sagen. Vieles spricht dafür, dass es im Frühjahr 2009 war: Damals wurde ein Google-Auto in Iserlohn gesichtet.

Im Altenaer Bürgerbüro rechnet man fest damit, dass die bisher eingegangenen 165 Bürger-Einsprüche erst der Anfang sind. Das Interesse an dem Thema sei außergewöhnlich groß – etwa vergleichbar mit der Bürgerbeteiligung zur Gestaltung des Selve-Kreisels. Der einzige kleine Unterschied sei, heißt es im Bürgerbüro am Markaner mit einem Augenzwinkern, dass es diesmal nichts zu gewinnen gebe.

Widerspruch nur bei Wohngebäuden möglich

Ähnlich wie die Bürger, die Einspruch gegen Google Street View eingelegt haben, hat sich bislang auch die Stadt verhalten: Wie berichtet, wollte sie zunächst verhindern, dass die insgesamt 26 öffentlichen Gebäude in der geplanten dreidimensionalen Google-Straßenansicht im Internet zu sehen sind. Mittlerweile hat die Verwaltung jedoch angekündigt, diese Haltung zu überdenken. „Es gibt zu dem Thema fast stündlich neue Nachrichten“, erklärt der stellvertretende Verwaltungschef Stefan Kemper.

Auf seiner Internetseite betont Google ohnehin, dass sich die Möglichkeit zum Widerspruch nur auf Wohngebäude beziehe. Bei öffentlichen Gebäuden und Firmengebäuden, so die Auffassung des Unternehmens, sei es dagegen von allgemeinem Interesse, dass diese gefunden werden können. Und bei Bildern von solchen Gebäuden seien – anders als bei privaten Wohnhäusern – keine Persönlichkeitsrechte, die verletzt werden könnten, zu berücksichtigen.