München. . Kleine Gaben können Arbeitnehmer erfreuen oder bei Laune halten. Zu diesen Gaben zählen Warengutscheine für Benzin. Das Schöne daran: Sie sind steuerfrei, sofern eine bestimmte Grenzen nicht überschritten wird.

Für Arbeitgeber gibt es viele Möglichkeiten, Mitarbeitern in Form von steuerfreien Zuschüssen eine kleine Freude zu machen. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin. Ein Beispiel dafür sind Warengutscheine für Benzin. Diese sind bis zu einer Höhe von 44 Euro pro Monat steuerfrei.

Der Vorteil solcher Aufmerksamkeiten: Der Arbeitnehmer erhält einen Mehrwert, der im Gegensatz zu einer Gehaltserhöhung in vollem Umfang bei ihm ankommt.

Gerade in Zeiten stark steigender Benzin- und Dieselpreise ist ein monatlicher Tankgutschein für so manchen Mitarbeiter, der täglich mit dem Auto zur Arbeit fährt, eine willkommene Leistung.

Grenze ist bei 44 Euro

Laut Lohnsteuerhilfe ist es für das Finanzamt dabei unerheblich, ob der Arbeitnehmer zunächst tankt und zahlt und im Anschluss die maximal 44 Euro erstattet bekommt oder ob direkt Gutscheine einer Tankstelle ausgegeben werden.

Wichtig ist nur, dass der Betrag nicht überschritten wird. Die Regelung gilt auch für andere Gutscheine oder Präsente, die nicht mehr als 44 Euro kosten. (dapd)