Oldenburg. .

Wer eine Autogasanlage nachträglich in seinen Pkw einbauen lässt, will damit wohl Benzinkosten sparen. Zum Ärgernis wird es, wenn die Umstellung auf den Gasbetrieb nicht einwandfrei funktioniert und die Anlage wieder ausgebaut werden muss.

Ein Anspruch auf Ersatz der Benzinmehrkosten, die man eigentlich sparen wollte, besteht dann allerdings nicht, wenn die Ausgaben für den Einbau höher sind als die ersparten Benzinkosten. Das entschied der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg.

Probleme mit der Nutzung der Gas-Anlage

Nach Auskunft des Gerichts hatte sich eine Pkw-Besitzerin eine Autogasanlage für rund 1900 Euro in ihr Fahrzeug einbauen lassen. In der Folgezeit hatte sie jedoch Probleme mit der Nutzung der Gasanlage.

Als alle Versuche, die Mängel zu beseitigen, scheiterten, verlangte sie schließlich von dem Unternehmen, das die Anlage eingebaut hatte, die Rückzahlung der Einbaukosten, die Kosten für den Ausbau der Anlage und Schadensersatz für die durch die Nutzung des Pkw im Benzinbetrieb aufgewendeten Mehrkosten von rund 1600 Euro in zwei Jahren.

Laut Entscheidung des 13. Zivilsenats des OLG war die Werkleistung des beklagten Unternehmens mangelhaft, so dass die Klägerin einen Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrags hatte. Die Beklagte musste sowohl die Einbaukosten erstatten als auch die Ausbaukosten übernehmen.

Einbaukosten angerechnet

Schadenersatz wegen entstandener Mehrkosten für die Nutzung des Fahrzeugs im Benzinbetrieb konnte die Klägerin jedoch nicht verlangen, befand das Gericht. Zwar müsse diese so gestellt werden, als wenn ein ordnungsgemäßer Gasbetrieb möglich gewesen wäre. Auf den Mehraufwand von rund 1600 Euro müsse sie sich jedoch die zurückverlangten und damit ersparten Einbaukosten von 1900 Euro anrechnen lassen. (Aktenzeichen: 13 U 59/11) (dapd)