München. Ein Fahrtenbuch, das aus einer Excel-Tabelle und handschriftlichen Anmerkungen besteht, ist nicht ordnungsgemäß. Darauf weist der Bundesfinanzhof in München hin. Begründung: Nachträgliche Veränderungen der Daten seien technisch nicht ausgeschlossen.

Ein mithilfe einer Excel-Tabelle und zusätzlichen handschriftlichen Aufzeichnungen geführtes Fahrtenbuch genügt den Anforderungen an die ordnungsgemäße Führung eines Fahrtenbuches nicht, da eine nachträgliche Manipulation nicht ausgeschlossen werden kann. Auf einen entsprechenden Beschluss weist der Bundesfinanzhof in München hin.

Eine mithilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei genüge den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nur dann, wenn nachträgliche Veränderungen an dem zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen seien oder in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert und offengelegt werden könnten, betonten die Richter. (dapd)