München. Bei Firmenfahrzeugen nimmt das Finanzamt grundsätzlich auch eine private Nutzung an. Diese muss dann versteuert werden. Das Finanzgericht München (10 V 1084/08) hatte sich nun mit der Frage zu befassen, was passiert, wenn es in Unternehmen mehr als ein Fahrzeug gibt.

Im vorliegenden Fall gab es in einer als Familienbetrieb geführten Malerei fünf Fahrzeuge. Obwohl in der Familie drei Personen mit Führerschein lebten, wollte das Unternehmen nur für ein Fahrzeug die private Nutzung versteuern. Die anderen vier Fahrzeuge wurden nach Angaben der Steuerzahler ausschließlich geschäftlich genutzt.

Diese Geschichte der enthaltsamen Autofahrer mochten die Richter nicht so recht glauben. Nach allgemeiner Lebenserfahrung sei davon auszugehen, dass bei drei Führerscheinbesitzern nicht nur ein Auto privat genutzt wird, so die Richter. So haben die Betroffenen nur die Möglichkeit, über ein Fahrtenbuch den Gegenbeweis anzutreten, um die private Besteuerung von mehr als einem Fahrzeug zu vermeiden. (ddp)