Nürnberg. Wer volljährig ist und ein Mofa fahren möchte, braucht dazu keine Erlaubnis. Dennoch können die Behörden das Mofa-Fahren verbieten - wenn dem potenziellen Fahrer ihrer Meinung nach die Eignung fehlt. So urteilte jetzt das Verwaltungsgericht Mainz.

Für das Fahren eines Mofas bedarf es eigentlich keiner Erlaubnis. Dennoch hat die Verkehrsbehörde in Mainz-Bergen einem Mann das Führen seines motorisierten Zweirads im öffentlichen Straßenverkehr "wegen Ungeeignetheit" untersagt. Und das zu Recht, wie das Verwaltungsgericht Mainz entschied. Nach Angaben der Deutschen Anwaltshotline in Nürnberg hatten die Ordnungshüter den Betroffenen schon länger im Visier. An seinem Mofa habe der Mann die weithin sichtbare Aufschrift "Ich fahre so, um Sie zu nerven" angebracht.

Auch habe er in vielen Fällen den Verkehr behindert, weshalb er wiederholt wegen Nötigung, Beleidigung und Sachbeschädigung verurteilt worden sei. Weil all die Bestrafungen bei dem Mann aber nicht fruchteten, sei ein medizinisch-psychologisches Gutachten zwecks Klärung seiner Eignung zum Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen angefordert worden. Als er auch darauf nicht reagiert habe, hätten die Beamten dem Mann die weitere Nutzung des für Volljährige normalerweise erlaubnisfreien Fahrzeugs im Straßenverkehr verboten.

Keine unverhältnismäßige Entscheidung

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    Eine nach Auffassung des Gerichts nicht unverhältnismäßige Entscheidung. "Schließlich begeht der Mofa-Fahrer seine Missetaten seit vielen Jahren mehr oder minder nach demselben Muster und behindert durch gezieltes Verhalten den nachfolgenden Verkehr - mit der entsprechenden, teils erheblichen Gefährdung für diesen", erläutert Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer die juristische Sichtweise. Alles in allem habe dem Mann offenbar jegliche Eignung zum Führen eines Mofas gefehlt. (Aktenzeichen: 3 K 718/11) (dapd)