Bad Windsheim. Nach einer aktuellen Umfrage des Autoclub ARCD blinken lediglich zwei von drei Autofahrern, wenn sie abbiegen oder die Fahrbahn wechseln. Die Straßenverkehrsordnung verlangt in solchen Fällen jedoch deutliche Blinksignale. Die einzige Ausnahme gilt bei der Einfahrt in einen Kreisverkehr.
Die Situationen kennt wohl fast jeder Autofahrer: Wer abbiegt, blinkt deswegen noch lange nicht und wer blinkt, biegt nicht immer in die angezeigte Richtung ab. Beim Überholen wechselt plötzlich ein Fahrzeug die Spur, ohne den Richtungswechsel anzuzeigen. Andere Fahrer blinken erst im letzten Moment, wenn die Räder bereits eingeschlagen sind.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) verlange deutliche Blinksignale, wenn die Fahrtrichtung geändert, an einem Hindernis vorbeigefahren oder die Spur gewechselt wird, erklärt der Autoclub ARCD in Bad Windsheim. Auch beim Herausfahren aus einer Parklücke sei der Blinker vorgeschrieben.
35 Euro Bußgeld
Eine Ausnahme gilt bei Einfahrt in einen Kreisverkehr. Blinken ist dort laut StVO ausdrücklich untersagt. Das ist auch sinnvoll, weil nachfolgende Fahrer glauben könnten, das vordere Fahrzeug verlasse gleich wieder den Kreisel. Bei der Ausfahrt bleibt es hingegen beim Blinkgebot.
Laut dem Autoclub ergaben Untersuchungen und Umfragen, dass nur etwa zwei von drei Autofahrern Richtungsänderungen und Spurwechsel nach Vorschrift signalisieren. Als Ursachen für das Fehlverhalten gelten vor allem Vergesslichkeit, Überheblichkeit und Egoismus.
Die Strafen für solche Fahrfehler sind wohl kaum abschreckend: Blinkmuffeln drohen maximal bis zu 35 Euro Bußgeld. Richtig teuer kann es jedoch laut ARCD werden, wenn ein Unfall passiert. Dann könne Falschblinker sogar die Alleinschuld treffen, wie Gerichte geurteilt hätten. (dapd)