Essen. . Nicht jeder Verkehrsteilnehmer weiß, wie er sich an einer Bushaltestelle verhalten muss. Vor allem jüngere Schüler, die die Verkehrssituationen nicht richtig einschätzen, sind durch das Fehlverhalten von Moto- und Autofahrern gefährdet.
Viele Autofahrer verhalten sich nach Darstellung des TÜV Thüringen an Bushaltestellen falsch. "Laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Omnibusse des Linienverkehrs sowie gekennzeichnete Schulbusse, die sich mit eingeschaltetem Warnblinklicht einer Haltestelle nähern, nicht überholt werden", sagte Achmed Leser vom TÜV Thüringen in Erfurt.
Wenn ein Bus an einer Haltestelle mit eingeschaltetem Warnblinklicht stoppe, dürfe daran nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden. "Das gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Wenn Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse die Haltestelle wieder verlassen wollen, müssen die anderen Verkehrsteilnehmer ihnen das ermöglichen", sagt Leser.
Schulbusse sind mit einem orangefarbenen, viereckigen Hinweisschild auf dem zwei Kinder abgebildet sind, gekennzeichnet. Das Zeichen ist sowohl vorn als auch hinten am Bus angebracht. Es signalisiert den Verkehrsteilnehmern, an Haltepunkten besonders vorsichtig vorbeizufahren. "Gerade jüngere Schüler können Verkehrssituationen nicht richtig einschätzen und überqueren oft unüberlegt und spontan die Fahrbahn. Darauf sollten Autofahrer stets gefasst sein", erklärt Leser. (dapd)