Bonn (dapd). Dunst- und dichte Nebelfelder am Morgen und in der Dämmerung gehören im Herbst zum Alltag von Autofahrern. Gerade in der Nähe von Flüssen, Sümpfen, Seen oder in Waldgebieten verschlechtern Nebelbänke oft die Sicht.

Ist der Nebel so dicht, dass Autofahrer weniger als 50 Metern weit sehen können, sei es Zeit, die Nebelschlussleuchte einzuschalten, erklärt der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) in Bonn. So sei es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgeschrieben. Erlaubt sind danach auch nur maximal 50 Kilometer pro Stunde.

Wer mit Nebelschlusslicht fährt, setzt auf Sicherheit: Nachfolgende Autofahrer können den Vordermann rechtzeitig erkennen und die Geschwindigkeit anpassen. Allerdings sollten sich Fahrer nicht an den Rückleuchten des vorausfahrenden Autos orientieren, denn oft wird der Sicherheitsabstand zu gering. Als sicherer Abstand gilt: halber Tachowert in Metern.

Nebelscheinwerfer dürften im Unterschied zur Schlussleuchte bereits bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen eingeschaltet werden, betonen die ZDK-Fachleute. Generell gelte, schon bei leichtem Nebel das Tempo zu verringern und das Abblendlicht einzuschalten.

dapd