Karlsruhe. Um den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM gibt es seit Monaten Diskussionen. Heute verhandelt das Bundesverfassungsgericht über mehrere Klagen gegen die deutschen Zustimmungsgesetze zu den Rettungsmaßnahmen.
Die deutsche Beteiligung an den jüngsten milliardenschweren Euro-Rettungsmaßnahmen steht jetzt auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter verhandeln seit Dienstagmorgen über mehrere Eilanträge gegen die am 29. Juni vom Bundestag beschlossenen Zustimmungsgesetze zum dauerhaften Euro-Rettungsschirm (ESM) und zum Fiskalpakt, der den Euro-Staaten mehr Haushaltsdisziplin auferlegt.
Nach dem Willen der Kläger soll das Verfassungsgericht dem Bundespräsidenten vorerst untersagen, diese Gesetze zu unterzeichnen. Hätten die Kläger damit Erfolg, dürfte dies europaweit erhebliche politische Konsequenzen haben. Das Urteil wird Ende Juli erwartet.
Der Zweite Senat verhandelt über eine von Ex-Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) vertretene Massenklage von 12.000 Bürgern sowie über Eilanträge einer Professorengruppe, des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler und der Linken im Bundestag. Aufseiten der Bundesregierung wird Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) die Euro-Rettungs-Maßnahmen rechtfertigen.
Letztlich wird gerichtlich geprüft, ob der Bundestag mit seiner Zustimmung zu den weitreichenden Verträgen zur Euro-Rettung seine eigene haushaltspolitische Kontrolle zu stark eingebüßt und damit gegen das Grundgesetz verstoßen hat. Die Kläger halten die eingegangenen Haftungsrisiken für nicht verantwortbar. (dapd)