Schermbeck. Der Planungsausschuss sah sich nicht in der Lage, einen Beschlussvorschlag für den Architekten-Wettbewerb zu fassen. Das sind die Knackpunkte.

Was wird aus der Mittelstraße? Die Schermbecker Gemeindeverwaltung wollte im Rahmen der Städtebauförderung einen geförderten Planungswettbewerb für die Mittelstraße ausloben. Die Zielstellung sollte lauten: Die Gestaltung muss sich für eine Verkehrsführung als Einbahnstraße mit entsprechendem Raum für Fußgänger und Radfahrer genauso eignen, wie für eine Fußgängerzone auf einem konzentrierten Teilbereich beziehungsweise dem Szenario der Netztrennung.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für einen Ratsbürgerentscheid?

Aus verschiedenen Gründen gab es Bedenken gegen dieses Vorhaben: In der Einwohnerfragestunde meldete sich Ratsherr Klaus Roth zu Wort: „Ich weiß, die Zeit drängt: Aber wäre es nicht sinnvoll, den von der Politik geforderten Ratsbürgerentscheid vorher durchzuführen?“ Für die Gemeindeverwaltung antwortete Thomas Nübel darauf: „Da es sich hier um Planungswettbewerb handelt, sehen wir hier nicht die Fragestellung, die man in einem Bürgerbegehren klären könnte. Der Auftrag des Gestaltungswettbewerbs ist ja entsprechend offen gestaltet und legt sich nicht auf Führungsvarianten fest.“

Für die Grünen äußerte sich der Fraktionsvorsitzende Stefan Steinkühler: „Wir sollten uns bei der Thematik nicht unter Druck setzen lassen.“ Stattdessen solle man „erstmal gucken, was wir haben wollen“, ehe man den Planer darauf ansetze. Zudem stelle sich in diesem Zusammenhang die Frage, inwieweit die Gemeinde in der jetzigen Haushaltssituation überhaupt eine Entscheidung treffen könne.

Beim zweiten Verkehrsversuch wurde die Mittelstraße als Einbahnstraße für den KfZ-Verkehr erprobt.
Beim zweiten Verkehrsversuch wurde die Mittelstraße als Einbahnstraße für den KfZ-Verkehr erprobt. © FFS | Markus Joosten

CDU-Ratsherr Hubert Große-Ruiken schilderte ein ganz anderes Problem: „Wir müssten erstmal klären, ob bei der Einbahnstraßenregelung ein Hochbordstein erforderlich ist oder ein niveaugleicher Ausbau möglich ist?“ Seine Partei wolle vorher wissen, was die Straßenverkehrsbehörde fordere, denn wie beim zweiten Verkehrsversuch geschehen, mit einer Art Leitplanke zwischen der Spur die Fahrzeuge und für Fußgänger abzutrennen, sei auf wenig Gegenliebe gestoßen. Aber: „Wir haben dazu noch keine verbindliche Auskunft, was möglich ist. Ich bin ein bisschen durch die Gegend gefahren und habe gesehen: Es gibt in anderen Städten Einbahnstraßenregelungen mit niveaugleichem Ausbau – optisch mit einem Steinband abgehoben.“

Bis 6. März soll die Frage nach einem niveaugleichen Ausbau geklärt sein

Die Frage, ob es eine Einbahnstraße werden könne, stehe und falle mit der Frage, ob ein niveaugleicher Ausbau möglich sei, legte sich der Christdemokrat fest. Dies müsse man zuallererst klären. Dazu bräuchte die Politik eine verbindliche Auskunft der Straßenverkehrsbehörde. Der CDU-Mann ergänzte: „Es hilft ja überhaupt nichts, wenn ein Planer jetzt eine Straße plant mit einem Hochbord, den wir ja eigentlich nie wollten. Und wenn es dann heißt, Einbahnstraße geht doch ohne Hochbord, dann hat der umsonst geplant.“ Einstimmig entschied der Ausschuss, den Tagesordnungspunkt auf die kommende Sitzung am Mittwoch, 6. März, zu vertagen – und bis dahin die jetzt aufgeworfenen Fragen zu klären.