Schermbeck/Hünxe. Wer kommt in Zukunft für die Kosten auf, die zur Gefahrenabwehr nach der illegalen Einlagerung der Ölpellets in Hünxe und Schermbeck entstehen?

Der Kreis Wesel scheint jetzt auf Nummer sicher zu gehen: Der Kreistag stimmte in seiner jüngsten Sitzung einstimmig der externen Vergabe zur Erstellung eines Rechtsgutachtens zu. Das soll sich mit den Folgen des Umweltskandals in der ehemaligen Abgrabung Mühlenberg im Grenzbereich zwischen Hünxe und Schermbeck beschäftigen. Diese Maßnahme verursache Kosten in Höhe von rund 14.300 Euro brutto und solle aus den Haushaltsmitteln der „Maßnahmen der Abfall- und Altlastensanierungsbehörde“ zur Verfügung gestellt werde, so die Kreisverwaltung. Für diese stattliche Summe, die aber nach NRZ-Informationen für solch eine Bewertung durchaus üblich sei, wird allerdings „nur“ die Rechtsfrage geklärt, wer die Rechnung bezahlen muss – Gefahren für die Anwohner werden dadurch natürlich nicht verringert.

Worum geht es bei der rechtlichen Klärung genau?

Warum die rechtliche Absicherung wichtig werden könnte, wurde im vergangenen Jahr bereits diskutiert: Bereits im April 2023 fand eine Informationsveranstaltung der Kreisverwaltung statt, in der die Kreistagsfraktionen, die Gemeinden Hünxe und Schermbeck sowie das Gahlener Bürgerforum über den aktuellen Stand zum Thema „Verfüllung Tongrube Mühlenberg“ unterrichtet wurden.

Lange fortwährende Überprüfung des Sickerwassers erforderlich

Dabei wurde laut Kreisverwaltung unter anderem mitgeteilt, dass eine lange fortwährende Überprüfung des Sickerwassers“ erforderlich ist. Dazu kam dann seinerzeit aus dem Teilnehmerkreis die Frage, wie diese – als „Ewigkeitslasten“ bezeichneten Aufwendungen – finanziell abgesichert werden können. Von Seiten des Kreises wurde dazu mitgeteilt, dass hierzu eine rechtliche Betrachtung erfolgen wird.

Nach anfänglichen Überlegungen der Kreisverwaltung, diese Rechtsfrage hausintern zu klären, wurde es aus Kapazitätsgründen und im Sinne der Objektivität für sinnvoller erachtet, einen außenstehenden Dritten mit der Aufgabe zu betreuen. Nach Absage mehrerer Kanzleien habe sich nun laut Kreis Wesel Martin Beckmann bereit erklärt, diese Rechtsfrage anzugehen. Beckmann ist ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht aus Münster, er bezeichnet die Bereiche Umweltrecht, Planungsrecht, Kreislaufwirtschaftsrecht und Bergrecht als seine Spezialgebiete.

Für die Anwohner, vor allem in unmittelbarer Nähe des Mühlenberges in Gahlen, dürfte es beruhigend sein zu wissen, wer auch in ferner Zukunft für die Kosten aufkommt, damit keine Gefahren von der illegalen Ablagerung von mehreren zigtausenden Tonnen hochgiftiger Ölpellets ausgehen.