Schermbeck/Hünxe. Seit rund zehn Jahren ist der Ölpelletsskandal bekannt. Der Prozess gegen den Hauptbeschuldigten steht noch an. Wann droht eine Verjährung?
Das Gahlener Bürgerforum macht schon seit Jahren Druck, zuletzt hat auch die betroffene Hünxer Firma Nottenkämper sich klar positioniert und fordert eindringlich, dass allen Verantwortlichen des Umweltskandals in dem Schermbecker Mühlenberg nun endlich der Prozess gemacht wird. Hintergrund ist eine drohende Verjährung.
„Nach unserem Kenntnisstand könnte innerhalb der zweiten Jahreshälfte 2023 vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Bochum die hoffentlich finale Hauptverhandlung gegen den ehemaligen Prokuristen des Unternehmens Nottenkämper beginnen“, erklärt das in Hünxe ansässige Ton-Unternehmen, auf deren Betriebsgelände (auf Schermbecker Gemeindegebiet) das hochgiftige Material jahrelang eingelagert wurde.
In den Jahren 2010 bis 2013 soll der Hauptbeschuldigte (zusammen mit noch drei weiteren Beschuldigten) mindestens rund 25.000 Tonnen sogenannter „Ölpellets“ illegal in die ehemalige Verfüllung Mühlenberg habe bringen lassen. „Dies geschah ohne Wissen des Unternehmens Nottenkämper“, erklärt die Firma dazu.
Nottenkämper: Schaden im siebenstelligen Bereich
Nottenkämper sei sehr an einer zügigen transparenten Aufarbeitung der Vorgänge interessiert, damit die Schuldfrage abschließend geklärt werde. „Unser Unternehmen ist Geschädigte der kriminellen Energie einer Gruppe von Müllmaklern geworden, die skrupellos zur eigenen Gewinnmaximierung handelte. Der finanzielle Schaden für unseren mittelständischen Betrieb liegt heute bereits im siebenstelligen Bereich“, so Nottenkämper.
Die angeklagten Taten gegen den einen ehemalige Prokuristen der Firma Nottenkämper werden nach NRZ-Informationen auf jeden Fall nicht bis Ende des Jahres 2023 verjähren. Vermutlich ist auch noch bis Mitte 2024 Zeit, das Verfahren gegen den Beschuldigten durchzuführen, da die maximale Verjährung von zehn Jahren durch verschiedene Faktoren verlängert werden dürfte. Danach könnte es problematisch werden.
Die Staatsanwaltschaft Bochum wirft dem Angeklagten das illegale Ablagern von Öl-Pellets in der ehemaligen Tongrube in Schermbeck-Gahlen vor – konkret den unerlaubten Umgang mit Abfällen in einem besonders schweren Fall.
Selbstmord war nur vorgetäuscht
Der Beschuldigte täuschte im Jahr 2018 samt Abschiedsbrief und Testament seiner Partnerin einen Selbstmord vor, floh aber mit teuer gefälschtem Pass vor der Justiz nach Namibia, wo ihn Zielfahnder des BKA auftrieben und nach Deutschland zurückbrachten.
Eine Gefährdungsabschätzung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr und des Kreises Wesel hatte erst vor wenigen Monaten ergeben, dass es keine akuten Gefahren vorliegen. Um dies auch künftig zu gewährleisten seien bautechnische Maßnahmen an der Tongrube einschließlich des Betriebs einer Sickerwasserfassung und -behandlung erforderlich.