Schermbeck. Der Ausgaben steigen, die Einnahmen sinken. Deshalb plant Alexander Thomann deutliche Erhöhungen der Steuern. Ab wann diese genau greifen sollen.

Jedem logisch denkenden Menschen muss eigentlich klar gewesen sein, dass in der Gemeinde Schermbeck Steuererhöhungen unumgänglich sind, möchte man nicht auf sämtliche freiwilligen Leistungen (wie Unterstützung von Schwimmbad, Bücherei und kulturelle Zwecke) verzichten. Es stellt sich nur noch die Frage, wann die Erhöhungen greifen und in welchem Ausmaß.

Dazu hat sich nun Kämmerer Alexander Thomann geäußert, der am Mittwoch den Entwurf des Haushalts 2023 eingebracht und zugleich eine Perspektive für die kommenden Jahre vorgelegt hat. Es ist der erste Haushalt des aktuellen Kämmerers – und gleich ein herausfordernder, denn die rechtliche Verpflichtung zum Haushaltsausgleich in 2023 hängt wie ein Damoklesschwert über den Finanzen Schermbecks.

Die Angst vor einer Nothaushaltsführung mit Sparkommissar

Was das konkret bedeutet, erläutert Thomann so: „Der Haushaltplan für 2023 muss sowohl in der Planung als auch im Abschluss ausgeglichen sein. Das heißt, ich muss jetzt einen Plan vorlegen, der keinen Fehlbetrag ausweist. Und dieser Fehlbetrag darf auch am Ende des Jahres nicht entstehen – sonst wäre das Haushaltssicherungskonzept nicht beendet.“ Und was würde passieren, wenn am Ende des kommenden Jahren beispielsweise ein Fehlbetrag von 3 Euro eintritt? Thomann: „Naja, diesen Fall geb es noch gar nicht, weil das NKF (Neues kommunales Finanzmanagement) noch gar nicht so alt ist.“ Es würde aber vermutlich darauf hinauslaufen, dass die Gemeinde einen ungenehmigten Haushalt hätte: Dann gerate Schermbeck in eine „Nothaushaltsführung“ mit einem „Sparkommissar“ und alles würde von einer übergeordneten Stelle entschieden, erläutert der Kämmerer weiter, der aber genau das verhindern möchte.

Um den ausgeglichenen Haushalt – zumindest auf dem Papier – zu erreichen, darf jeder Kämmerer einen vom Gesetzgeber erfundenen „Rechentrick“ anwenden, den Thomann übrigens genauso kritisch sieht, wie sein Vorgänger Frank Hindricksen.

Bilanzierungshilfen dank Corona und Ukraine-Krieg

Dank sogenannter „Isolationen“ dürfen einige reale Ausgaben (und auch Mindereinnahmen) der Gemeinde Schermbeck „herausgerechnet“ werden, also so getan werden, als habe es sie gar nicht gegeben – damit auf dem Papier die Bilanz besser ausfällt. Die sogenannte Corona-Bilanzierungshilfe ist letztmals 2023 möglich, die Isolation in Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg ist dem Kämmerer bis 2025 gestattet. Nachfolgende Generationen müssten wohl dann die jetzt entstehenden Schulden nach und nach begleichen, denn es ist kaum vorstellbar, dass Schermbeck im Jahr fast 13 Millionen Euro (alle Schulden aus den Insolationen bis 2025) zurückzahlt. Alternativ könnte die Gemeinde 2026 auch 39 Prozent ihres Eigenkapitals dafür nutzen – also quasi „ans Eingemachte gehen“.

In der Ratssitzung wurden die Ordner mit dem Entwurf des Hauhalts 2023 an alle Parteien und Wählergemeinschaften verteilt.
In der Ratssitzung wurden die Ordner mit dem Entwurf des Hauhalts 2023 an alle Parteien und Wählergemeinschaften verteilt. © FFS | Erwin Pottgiesser

Für die nahe Zukunft hat Alexander Thomann vor allem diese Bedingungen zu berücksichtigen: „Unabwendbare höhere Aufwendungen bei gleichzeitigem Ertragsausfall sowie beschlossene Investitionen über mehrere Millionen Euro bei steigenden Zinsen“, so der Herr der Finanzen. Das bald endende Jahr 2022 wird die Gemeinde voraussichtlich nicht nur wie abgenommen mit einem Minus von 300.000 Euro sondern mit einem Fehlbetrag von 700.000 Euro abschließen. Für den Ausgleich in 2023 sind gegenüber dem Vorjahr mindestens vier Millionen zusätzlich erforderlich – dieser „Kredit“ kann nur dank der „Bilanzierungshilfen“ für das Haushaltssicherungskonzept unberücksichtigt bleiben.

So sollen die Steuern in Schermbeck steigen

Daher sind in 2023 auch noch keine Steuererhöhungen vorgesehen, jedoch für die Jahre danach: Laut aktueller Planung soll 2024 die Grundsteuer B von aktuell 495 Prozent auf dann 700 Prozent erhöht werden, gleichzeitig die Gewerbesteuer von 460 auf 495 Prozent. Im Jahr müsste dann die Grundsteuer B nochmal drastisch auf 1.100 Prozent steigen, die Gewerbesteuer auf 550. Prozent. Für die Grundsteuer A ist erst im Jahr 2026 eine Erhöhung von 300 auf 500 Prozent vorgesehen.