Oberhausen. Laut Anklage hat die frühere Partnerin des Oberhauseners Qualen durchlitten. Jetzt stand der 47-Jährige vor Gericht. Das Urteil überrascht.

Schüchtern und zurückhaltend wirkte der Angeklagte vor Gericht. Dabei wogen die Vorwürfe schwer, die ihm die Staatsanwältin zur Last legte. Seine frühere Lebensgefährtin soll der Oberhausener vergewaltigt und ihr gedroht haben, sie umzubringen.

Doch das waren längst nicht die einzigen Vorwürfe. Der 47-Jährige sah sich am Mittwoch im Prozess vor dem Amtsgericht Oberhausen einer ganzen Reihe von Anklagepunkten ausgesetzt. Die Ex-Freundin behauptete, er habe sie an den Haaren gezogen, ihr einen Kopfstoß versetzt, wodurch sie Verletzungen an Auge und Nase davon getragen habe. Einmal sei er sie derart angegangen, dass sie für kurze Zeit das Bewusstsein verlor. Zudem habe er sie unter Druck gesetzt und damit gedroht, ihrer Familie Videos vom gemeinsamen Sex zu schicken, wohl wissend, dass Eltern und Geschwister eine Beziehung mit ihm ablehnten.

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Als die Richterin Alina Hahn fragte, wie er denn zu den Vorwürfen stehe, blieb der Beschuldigte recht wortkarg. Ob es denn stimme, dass er gewalttätig geworden sei, wollte sie von ihm wissen. „Eigentlich nicht“, lautete seine Antwort, worauf selbst sein Verteidiger meinte, die Reaktion sei nun wahrlich nicht eindeutig. Schließlich meinte der Angeklagte, man habe sich gewiss auch mal angeschrien, aber Handgreiflichkeiten schloss er aus.

Er habe sich damals ohnehin in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befunden. Aufgrund einer Insolvenz hatte er nach eigenen Angaben nur wenig Geld zur Verfügung. Statt sich mit der Geliebten mal in einem Hotelzimmer zu treffen, fanden die Dates meist im Auto auf einem Parkplatz statt. Eines Tages habe er schließlich erfahren, dass seine ehemalige Partnerin unter enormen psychischen Problemen litt. Sie habe während einer Schwangerschaft ihr Kind verloren und verhielt sich laut des Beschuldigten von einem auf den anderen Tag vollkommen anders.

Prozess vor dem Amtsgericht: Ex-Partnerin verwickelt sich in Widersprüche

Als seine einstige Partnerin in den Zeugenstand kam, schloss die Richterin die Öffentlichkeit aus, da intime Details zur Sprache kommen würden. Wie Alina Hahn später in der Urteilsverkündung erklärte, wichen die Schilderungen aber ganz erheblich von den Aussagen ab, die die Ex-Freundin gegenüber der Polizei zu Protokoll gegeben hatte, als sie Anzeige erstattete. Darüber hinaus habe sie vor Gericht auch gemeint, Geschlechtsverkehr nie wirklich gewollt, sondern eher zugelassen und ertragen zu haben. In der Darstellung, wie es zur Vergewaltigung gekommen sei, habe es Widersprüche gegeben. Zudem habe die einstige Lebensgefährtin auch keine Ergebnisse medizinischer Untersuchungen vorgelegt.

Da letztlich so viele Fragen offen blieben, stand für das Gericht schließlich „Aussage gegen Aussage“. Die Verhandlung endete mit einem Freispruch für den Beschuldigten. Zur Einordnung des Urteils betonte die Richterin, dass das nicht heiße, die Taten könnten sich nicht doch so ereignet haben. Nur die Beweislage gab nach Überzeugung des Gerichts eine Verurteilung nicht her.