Oberhausen. Polizei fand tausende kinderpornografische Darstellungen bei einem Oberhausener. Gericht spricht von „überdurchschnittlich grausamen Bildern“.
Ausgerechnet an seinem 42. Geburtstag stand ein Oberhausener in zweiter Instanz vor dem Landgericht. Er kämpft gegen eine dreieinhalbjährige Gefängnisstrafe wegen Verbreitens und Besitzes von Kinderpornografie. Zwar wird die Berufungskammer auf Antrag des Verteidigers nun noch ein psychiatrisches Gutachten einholen, doch viel Aussicht, dass er um den Aufenthalt hinter Gittern herum kommt, machte die Vorsitzende dem Angeklagten nicht zum Geschenk.
An zwei Tagen, nämlich dem 17. September und dem 24. Dezember 2021, hatte der 42-Jährige insgesamt 16 Bilddateien an bislang unbekannt gebliebene Personen per Chat versandt. Als die Polizei vier Tage später die Wohnung des Mannes durchsuchte, stieß sie auf Unmengen ähnlicher Darstellungen. Auf Standrechner, Laptop, Speicherkarten und Smartphones wurden insgesamt rund 6200 Bilder und 600 Videos sichergestellt.
Dateien zeigten vor allem Kleinkinder und Säuglinge
Das Amtsgericht Oberhausen verurteilte den Angeklagten dafür im August dieses Jahres zu dreieinhalb Jahren Gefängnis. Die Höhe des Strafmaßes begründete das Schöffengericht vor allem damit, dass die Aufnahmen selten widerwärtig waren. Sie zeigten zu einem überwiegenden Teil Missbrauch von Kleinkindern und Säuglingen.
Bereits in erster Instanz hatte der Angeklagte ein Geständnis abgelegt. Der Verteidiger hob vor der Berufungskammer nochmals darauf ab, dass sein Mandant nicht vorbestraft sei und therapeutische Hilfe in Anspruch nahm. „Inzwischen hat er auch einen der raren Plätze in einer Sexualtherapie ergattert.“
Nun soll ein psychiatrisches Gutachten eingeholt werden
Dreh- und Angelpunkt der Argumentation des Anwaltes war allerdings der psychische Zustand des Angeklagten. 2008 sei der Mann Opfer eines tragischen Unfalles geworden, bei dem er schwerste Verbrennungen erlitt. „Seitdem hat er immer wieder Depressionen.“ Depressionen, die insbesondere in der Coronazeit immer schlimmer geworden seien, weil der 42-Jährige ans Haus gefesselt gewesen sei und unter Schlafstörungen litt. „Um mich abzulenken, habe ich doch nur so getan, als sei ich ein Pädophiler“, so der Mandant.
Die Kammer gab dem Antrag auf Einholung eines Gutachtens zur Frage der Schuldfähigkeit schließlich statt. Die Vorsitzende hatte dabei die Praxis der Obergerichte im Blick, die in Fällen, in denen die Beurteilung der psychischen Situation eines Täters die Kenntnisse der Juristen übersteigt, stets die Einschaltung eines Sachverständigen fordern. Irgendwann nächstes Jahr wird der Prozess in die zweite Runde gehen. „Angesichts der überdurchschnittlich grausamen Bilder, mit denen wir es zu tun haben, ist das aber wohl nur ein Aufschub“, orakelte die Vorsitzende.