Oberhausen. Ein Gerichtstermin kann für Zeuginnen und Zeugen eine sehr unangenehme Angelegenheit sein. Das Team des Amtsgerichts Oberhausen hilft ihnen.

Das Amtsgericht Oberhausen will vor Gericht geladene Zeuginnen und Zeugen besser betreuen und schützen und hat deshalb ein neues Programm gestartet. „Wir können nicht allein die Täter im Blick haben“, sagt der Direktor des Amtsgerichts Oberhausen, Christian Happe. „Wir benötigen auch Zeuginnen und Zeugen, die von ihrem eigenen Befinden her in der Lage sind, vor Gericht eine verwertbare Aussage zu machen.“ Und dafür sei es sinnvoll, bei Bedarf Hilfe und Rat zu bieten.

Ab sofort läuft das neue Programm. Viele Zeuginnen und Zeugen, die zu einem Gerichtsprozess geladen sind, stehen einer Situation gegenüber, die sie so bislang in ihrem Leben kaum kennengelernt haben. Da begegnen sie auf dem Gerichtsflur eventuell dem Angeklagten eines Strafprozesses, der ihnen womöglich wenige Monate zuvor Böses angetan hat und sie jetzt allein durch seine Anwesenheit einschüchtert und verunsichert; da fehlt es Zeugen oft an genauen Kenntnissen zu den Details des Verfahrens und zum Prozedere vor Gericht.

Das alles kann zu Unsicherheit und psychologisch sehr schwierigen Situationen führen, vor allem wenn es in der Verhandlung um schwere Gewaltverbrechen, etwa um eine Vergewaltigung oder eine gefährliche Körperverletzung geht. Solchen Zeuginnen und Zeugen soll nun besser geholfen werden.

Gericht: Betreuung für die Dauer der Verhandlung ist möglich

Zu den Aufgaben der neuen Zeugenbetreuung beim Amtsgericht gehört es, Zeuginnen und Zeugen auf deren Wunsch hin auf den Prozesstag genau vorzubereiten. Wie läuft die Verhandlung ab? Welche Rolle haben etwaige Schöffinnen und Schöffen? Wann werden die Zeugen aufgerufen? Wie vollzieht sich die Befragung durch Staatsanwaltschaft und Verteidigung? Es gibt nicht nur detaillierte Vorab-Infos, auch eine Begleitung und Betreuung für die Dauer der Verhandlung ist durchaus denkbar. Fachkräfte des Ambulanten Sozialen Dienstes übernehmen das und stehen für die entsprechenden Vorgespräche zur Verfügung. Dabei geht es immer ausschließlich um die Formalien des Prozessablaufs, nicht um inhaltliche Fragen des angeklagten Verbrechens.

„Früher ist man davon ausgegangen, eine Ladung als Zeugin oder Zeuge vor Gericht müsse man eben allein bewältigen“, unterstreichen Amtsgericht-Direktor Christian Happe und sein Stellvertreter Thomas Hubert. Hier habe sich das Bewusstsein in der Justiz in den letzten Jahren gewandelt. „Heute wird eine Unterstützung von Zeuginnen und Zeugen, die das ausdrücklich wünschen, für wichtig und angemessen gehalten.“ Dabei sei es zum Beispiel möglich, dafür zu sorgen, dass Wartezeiten räumlich getrennt von allen anderen Verfahrensbeteiligten verbracht werden können. Die Zeuginnen und Zeugen müssen also etwa nicht auf dem Gerichtsflur direkt neben dem Angeklagten auf den Prozessbeginn warten. Dass ihnen das sichtlich unangenehm ist, ist nicht selten auf den Gerichtsfluren zu beobachten.

Zeugenbetreuung: Interessenten können sich zwei Wochen vorher melden

Wer das neue Programm in Anspruch nehmen möchte, kann sich zwei Wochen vor dem jeweiligen Gerichtstermin bei der Zeugenbetreuungsstelle melden. Die entsprechenden Ansprechpartner sind unter 0208/85848-27 zu erreichen.