Oberhausen. Bei einer Messerattacke auf dem Centro-Weihnachtsmarkt wurden ein Osterfelder Gastronom und dessen Sohn verletzt. Der Täter zeigt sich reuevoll.

  • 2022 kam es auf dem Centro-Weihnachtsmarkt zu einer Messerstecherei
  • Ein Vater (54) und dessen Sohn wurden dabei schwer verletzt
  • Im Prozess vor dem Amtsgericht zeigt sich der Täter (25) reuevoll

Das Geschehen hat damals für viel Aufsehen und Erschrecken weit über die Oberhausener Stadtgrenzen hinaus gesorgt. Zwei Menschen wurden im November 2022 bei einem Messerangriff auf dem Weihnachtsmarkt am Centro Oberhausen schwer verletzt. Am Freitag stand der Täter vor Gericht.

Der geständige Mann (25) ist vom Schöffengericht am Amtsgericht Oberhausen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Der Angeklagte hat jeweils 4500 Euro an die beiden von ihm durch Messerstiche verletzten Menschen zu zahlen. Zu der Tat war es am Abend des 28. November 2022 gegen 22.45 Uhr am Toilettenwagen in Nähe der Flachau-Alm auf dem Weihnachtsmarkt am Centro Oberhausen gekommen.

Der Angeklagte ist deutscher Staatsangehöriger und stammt nicht aus Oberhausen. Er hatte an jenem Novemberabend mit einem Bekannten (23) den Centro-Weihnachtsmarkt und die Flachau-Alm besucht, wobei er unter Drogen- und Alkoholeinfluss stand. Nachdem die beiden den nahen Toilettenwagen aufgesucht hatten, kam es zunächst zur verbalen Auseinandersetzung mit anderen Gästen, die offenbar durch den ziemlich offensiv und auffordernd formulierten Hinweis des 23-Jährigen ausgelöst wurde, man möge der Toilettenfrau nach der WC-Visite doch auf jeden Fall sofort Trinkgeld geben.

Heftige Rangelei auf dem Centro-Weihnachtsmarkt: Alles lief in Sekundenschnelle ab

Dabei kam es nach einem kurzen verbalen Schlagabtausch dann zu einer körperlichen Auseinandersetzung der zwei Männer mit Weihnachtsmarktgästen aus Oberhausen. Alles lief offenbar in Sekundenschnelle ab, wie die Zeugen berichteten. Als die heftige Rangelei und Schlägerei jeweils zweier Kontrahenten fast schon vorbei schien, wurde ein daran beteiligter junger Oberhausener (20) von dem 25-jährigen Angeklagten durch Messerstiche schwer im Bauchbereich und am Arm verletzt.

Der Vater dieses jungen Mannes, ein bekannter Oberhausener Gastronom („Gecko Torhaus“ in Osterfeld), wollte seinem Sohn zu Hilfe eilen und den Angeklagten vom Tatopfer wegziehen. Dabei ist er ebenfalls von Messerstichen des Angeklagten getroffen worden und erlitt tiefe Stiche am Oberarm und am Rücken, wobei diese Stiche offenbar nur knapp neben der Niere seinen Körper trafen. Die Verdächtigen flüchteten, konnten später aber von der Polizei gefasst werden. Die beiden Verletzten, Vater und Sohn, wurden vor Ort am Centro notversorgt, kamen ins Krankenhaus und mussten dort mehrere Tage stationär verbringen. Sie leiden immer noch unter den Folgen der Attacke, unter Schmerzen und körperlichen Einschränkungen.

Der Angeklagte hat vor dem Schöffengericht im Verlaufe der zweieinhalbstündigen Verhandlung unter Vorsitz von Richter Alexander Conrad immer wieder tiefe Reue gezeigt. Er hat bereits jeweils eine Summe von 3000 Euro an die beiden Oberhausener als Schmerzensgeld überwiesen und nach eigenen Angaben seinen über viele Jahre intensiven Drogenkonsum komplett eingestellt. Er hat eine Therapie begonnen und ist von NRW nach Süddeutschland umgezogen, um keinen Kontakt mehr zu seinem bisherigen Umfeld zu haben und um ein neues Leben zu beginnen. Sowohl in seinen letzten Worten vor dem Urteil als auch im direkten Austausch sprach der junge Mann im Saal 21 des Amtsgerichts Oberhausen die Tatopfer, Vater und Sohn, persönlich an: „Wenn ich könnte, würde ich die Zeit zurückdrehen. Aber das kann ich nicht. Ich möchte mich bei Ihnen entschuldigen.“ Der Vater reagierte mit den Worten: „Mit einem Messer auf dem Weihnachtsmarkt unterwegs. Das geht gar nicht. Ich weiß wirklich nicht, was in so einem Kopf vorgeht.“

Zu Prozessbeginn stand auch der 23-Jährige an der Rangelei Mitbeteiligte als Angeklagter vor Gericht. Das Verfahren gegen ihn ist eingestellt worden, weil es keinen gemeinsamen Tatplan gab, wie die Beweisaufnahme zeigte. Auch von der Messerbewaffnung seines Begleiters hatte der Mann offenbar nichts gewusst.

Die Staatsanwaltschaft machte in ihrem Plädoyer deutlich, wie schnell sich dieser Fall zu einer gefährlichen Körperverletzung mit Todesfolge hätte wandeln können. Hätten die Stiche in den Rücken den Vater (54) nur leicht versetzt getroffen, wären innere Organe wohl massiv geschädigt worden.

Staatsanwalt: „Ein Messer hat auf dem Weihnachtsmarkt nichts zu suchen“

Der Staatsanwalt forderte in seinem Plädoyer zwei Jahre auf Bewährung mit dreijähriger Bewährungszeit und mahnte: „Ein mitgeführtes Messer hat auf einem Weihnachtsmarkt nichts zu suchen.“ Die Verteidigung plädierte vor dem Hintergrund des Geständnisses, der gezeigten Reue und einer guten Sozialprognose für den Angeklagten auf eine milde Bewährungsstrafe. In seinem Urteil schloss sich das Schöffengericht der Forderung der Staatsanwaltschaft an, verlängerte zugleich die Bewährungszeit von drei auf vier Jahre. Die bereits überwiesenen je 3000 Euro werden auf die verhängte Geldzahlung von jeweils 4500 Euro an Vater und Sohn angerechnet.